Gemeinde Muolen weist Bürger auf Ruhe- und Nachtzeiten hin
Wie die Gemeinde Muolen schreibt, gilt die Zeit von 12 bis 13.30 Uhr und von 20 bis 22 Uhr als Ruhezeit, in der auf lärmmachende Tätigkeiten verzichtet wird.
Muolen geniesst fernab der grossen Verkehrsströme und sonstiger Lärmquellen eine privilegierte Lage mitten in der ruhigen Natur.
Überall, wo Menschen zusammen wohnen, leben und arbeiten, kann es zu unterschiedlichen Ansichten über Ruhe und Ordnung des Zusammenlebens kommen.
Der Gemeinderat fordert die Bevölkerung deshalb, Ruhe- undNachtzeiten einzuhalten.
Regel für die Ruhe- und Nachtzeiten
Die Ruhezeit gelten von 12 bis 13.30 Uhr und von 20 bis 22 Uhr.
Während dieser Zeit muss auf lärmverursachende Tätigkeiten wie Rasenmähen, Häckseln, Laubbläser, störendes Heimwerken, Musik über Zimmerlautstärke verzichtet werden.
Die Nachtzeit beginnt um 22 Uhr und gilt bis 7 Uhr. In dieser Zeit müssen auf alle geräuschvollen Arbeiten, Unterhaltungen und dergleichen vermieden werden.
Rauch durch Grillieren
So sehr das Grillgut auch schmeckt, so wenig schätzt es der Nachbar, stundenlang im Rauch zu sitzen.
Es wird daher empfohlen, nach dem Grillieren das Feuer auf ein verträgliches Mass zu reduzieren und über Nacht nicht weiterglimmen zu lassen. Auch Sicherheitsaspekte gebieten dies.