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Muolen prüft die Auslagerung der Steuerveranlagungen

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Region Arbon,

Wie die Gemeinde Muolen mitteilt, stellt der Gemeinderat zurzeit Überlegungen an, die Steuerveranlagungen an eine grössere Gemeinde auszulagern.

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Weil Grenzgänger besondere Steuern haben, brauchen viele von ihnen beim Ausfüllen der Steuererklärung Hilfe. (Symbolbild) - keystone

Der Fachkräftemangel wird auch bei den öffentlichen Verwaltungen immer mehr spürbar. So bei der Gemeindeverwaltung Muolen. Die Stellen konnten bisher immer mit geeigneten Fachpersonen besetzt werden.

So auch bei der neusten Anstellung bei der Finanzverwaltung und dem Steueramt.

Die Neubesetzung erfolgt nun jedoch nicht mehr in einem 100 Prozent Pensum, sondern in einem 60 Prozent Pensum.

Damit können die Finanzverwaltung sowie der administrative und buchhalterische Teil des Steueramtes abgedeckt werden. Nicht jedoch die Veranlagungen, welche das Pensum übersteigen würden.

Die Steuerveranlagungen sollen ausgelagert werden

Deshalb und auch aufgrund der Bewerbungssituation in Bezug auf das Steueramt bei der Stellenausschreibung stellt der Gemeinderat zurzeit Überlegungen an, die Steuerveranlagungen an eine grössere Gemeinde auszulagern.

Dies vorerst in einem einjährigen Probebetrieb. Ähnliche Konstellationen sind in anderen Kantonen bereits Praxis, so beispielsweise im Kanton Thurgau, in welchem der Kanton die Veranlagungen durchführt und nicht die Gemeinden.

Für Muoler würde sich an der heutigen Situation nach Ansicht des Rates nichts merklich verändern. Es wäre weiterhin eine Ansprechperson bei der Gemeindeverwaltung Muolen vor Ort sichergestellt.

Auslagerung würde dem fakultativen Referendum unterstehen

Die übrigen Verwaltungsaufgaben, welche bisher durch die Leiterin Finanzverwaltung/Steueramt ausgeführt worden sind, werden mittels einer Aufgaben- und Pensenverschiebung innerhalb der Gemeindeverwaltung Muolen geregelt.

Sobald weitere Details bekannt sind, wird die Bevölkerung darüber informiert werden.

Darüber hinaus würde eine Auslagerung von Verwaltungsaufgaben dem fakultativen Referendum unterstehen. Dies auch für einen Probebetrieb.

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