Versendung der Prämienverbilligungsanträge 2022 in Horn

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Region Arbon,

Wie die Gemeinde Horn mitteilt, versendet sie im März 2022 die Prämienverbilligungsanträge 2022. Es wird gebeten, diese umgehend ausgefüllt zurückzusenden.

Prämienverbilligung
Dies trotz höherer Krankenkassenprämien. - keystone

Allen Einwohnern mit gesetzlichem Wohnsitz in Horn, die Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, wird im Laufe März 2022 ein Antragsformular mit einem Beilageschreiben zugestellt und es wird gebeten, dies zu lesen. Es wird ein Exemplar pro Familie zugestellt. Auf dem Antrag für die Krankenkassenprämienverbilligung werden nur der Antragsteller und die bezugsberechtigten Personen aufgedruckt.

Es wird gebeten, das Formular vollständig auszufüllen und dieses unverzüglich an die Gemeindeverwaltung Horn zurückzusenden. Eine Kopie der Versicherungspolice per 1. Januar 2022 ist zwingend beizulegen, wenn man die Grundversicherung per 1. Januar 2022 gewechselt hat oder auf dem Antrag keine Versicherung angegeben ist.

Eine Bezugsberechtigung wird aufgrund der Provisorischen Steuerrechnung beurteilt

Für die Bezugsberechtigung der Prämienverbilligung 2022 sind die persönlichen Verhältnisse am 1. Januar 2022 massgebend. Grundlage zur Berechnung der Prämienverbilligung ist grundsätzlich die provisorische Steuerrechnung 2021 per Stichtag 31. Dezember 2021. Nach dem 31. Dezember 2021 angepasste Steuerdaten können nicht berücksichtigt werden.

Seit 1. Januar 2014 erfolgt die Auszahlung der Prämienverbilligung direkt an die Krankenkasse. Das Sozialversicherungszentrum Thurgau (SVZ TG) führt die Zahlungen jeweils monatlich aus. Man erhält zum Überweisungszeitpunkt eine Zahlungsmitteilung. Es ist zu beachten, dass es einige Monate dauern kann, bis die Auszahlung erfolgt.

Eine Neubeurteilung der Prämienverbilligung 2021 ist möglich

Wurde im Vorjahr nicht automatisch ein Antragsformular zugestellt, respektive bestand kein Anspruch oder lassen sich gestützt auf die definitive Steuer-Schlussrechnung 2021 verschlechterte wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen, kann die bezugsberechtigte Person innert 30 Tagen seit Rechtskraft der Steuer-Schlussrechnung 2021 bei der Krankenkassenkontrollstelle Horn eine Neubemessung der Prämienverbilligung verlangen. Wird die Frist verpasst, verfällt ein allfälliger Anspruch.

Bei Fragen steht gerne die Krankenkassenkontrollstelle zur Verfügung. Mehr Informationen findet man auf der Gemeindewebseite im Mitteilungsblatt von Januar 2022.

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