Böttstein

Böttstein erlässt Halteverbot beim Schulareal

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Zurzibiet,

Wie die Gemeinde Böttstein mitteilt, wird ab dem 15. März 2022 auf Teilen der Rain- und der Schulhausstrasse ein temporäres Halteverbot eingeführt.

Ein Halteverbotsschild (Symbolbild). - Pixabay

Rund um das Schulareal in Kleindöttingen hat sich die Problematik der Eltern-Taxi in den letzten Jahren verschärft. Mehrere Appelle des Gemeinderats und der Schulleitung an die Eltern, dass sie ihre Kinder den Schulweg zu Fuss erleben lassen sollen, zeigten keine Wirkung.

Daher hat der Gemeinderat Böttstein entschieden, ab dem 15. März 2022 auf Teilen der Rain- und der Schulhausstrasse ein temporäres Halteverbot einzuführen. Dieses gilt von Montag bis Freitag, von 7 bis 17 Uhr. Die Parkplätze an der Rainstrasse sind in dieser Zeit den Lehrpersonen vorbehalten.

Das Halteverbot gilt vorerst für einen einjährigen Probebetrieb. Im Frühling 2023 wird der Gemeinderat zusammen mit der Schulleitung die Wirkung analysieren und allenfalls weitere Massnahmen beschliessen.

Obwohl es sich nur um einen Probebetrieb handelt, kann die Regionalpolizei Zurzibiet Verstösse ahnden. Sie ist vom Gemeinderat Böttstein zu regelmässigen Kontrollen beauftragt worden.

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