Leuggern setzt Parkierungsreglement um
Wie die Gemeinde Leuggern mitteilt, sind alle Parkfelder, welche sich auf öffentlichem Grund befinden, gebührenpflichtig.
Die Bevölkerung wurde von der Gemeinde ausführlich über die Umsetzung des Parkierungsreglements (ab 1. Juli 2022) informiert. Alle Parkfelder, welche sich auf öffentlichem Grund befinden, sind gebührenpflichtig.
Die Auswirkungen des Parkierungsreglements sind vor allem in der Parkraumzone 1 (Dorfzentrum Leuggern) spürbar. Hier werden 2 Parkuhren – mit jeweils einem Standort beim Parkplatz Friedhof und Parkplatz Kreisbezirksschule – aufgestellt.
Personen, welche lediglich einzelne Stunden in der Parkraumzone 1 parkieren, können die anfallenden Gebühren direkt an der Parkuhr (Münz, Kartenzahlung, Mobile Payment) oder via App bezahlen. Wichtig ist, dass in jedem Fall (auch bei der Gratis-Parkierung von unter 1 Stunde) das Fahrzeugkennzeichen in der Parkuhr oder der App angegeben wird.
Für Personen, die ihr Fahrzeug ganztags abstellen, lohnt sich die Anschaffung einer Dauerparkkarte. Diese kann ab Juni 2022 digital vorbestellt werden. Genauere Infos werden zu einem späteren Zeitpunkt auf der Webseite der Gemeinde Leuggern und im Mitteilungsblatt publiziert.