Wie die Gemeinde Fislisbach angibt, müssen Unselbstständige bis zum 31. März und Selbstständige bis 30. Juni 2024 die Steuererklärung eingereicht haben.
Finanzamt - Steuererklärung
Steuererklärung (Symbolbild) - dpa
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In den letzten Tagen wurde die Steuererklärung 2023 verschickt. Die Software «EasyTax 2023» steht auf der Website des kantonalen Steueramtes zum Download bereit.

Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet. Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen.

Es ist nicht möglich, Dokumente zu retournieren.

Unselbstständige und Rentner sind gebeten, die Steuererklärung bis 31. März 2024 einzureichen, selbstständige Erwerbende und Landwirte bis zum 30. Juni 2024.

Erste gebührenpflichtige Mahnungen ab 1. Juli 2024

Es erfolgen jedoch vor dem 30. Juni 2024 keine Mahnungen. Bis dahin müssen grundsätzlich für die Fristerstreckung keine Gesuche gestellt werden.

Gesuche für Fristen nach dem 30. Juni 2024 können auf der Webseite des Kantons Aargau beantragt werden.

Zur Sicherheit und Identifikation wird die zehnstellige Adressnummer benötigt, die sich oberhalb der Postanschrift befindet.

Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2023 erfolgen ab dem 1. Juli 2024 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer).

Steuererklärungsdienst für ältere Menschen

Die Pro Senectute Aargau unterstützt ältere Menschen zu günstigen Konditionen beim Ausfüllen von einfachen Steuererklärungen.

Die Dienstleistung wird von kompetenten Fachpersonen bei den Auftraggebenden zu Hause erbracht. Die Tarife orientieren sich am jeweiligen steuerbaren Einkommen und Vermögen.

Bei Fragen ist die Pro Senectute Beratungsstelle Bezirk Baden, telefonisch oder per E-Mail erreichbar.

Selbstverständlich hilft das Gemeindesteueramt allen Steuerpflichtigen bei Fragen und Anliegen rund um das Thema Steuern gerne weiter.

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