Wie die Gemeinde Obersiggenthal meldet, werden Strassenanrainer gebeten, sichtbehindernde Äste und Sträucher auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschneiden.
Der Sportplatz bei der Sporthalle Obersiggenthal.
Der Sportplatz bei der Sporthalle Obersiggenthal. - Nau.ch / jpix.ch
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Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Plätzen, Fuss- und Radwegen werden aufgefordert, Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen, welche in den Strassenraum sowie in den Fuss- und Radweg hineinragen, zurückzuschneiden.

Bäume und Bepflanzungen dürfen Strassenlampen, Verkehrssignale, Hydranten et cetera nicht verdecken.

Gemäss Paragraf 109 Absatz zwei und Paragraf 112 Absatz eins des Baugesetzes (BauG) müssen Bäume und Sträucher auf öffentlichem – oder privatem Grund wie folgt zurückgeschnitten werden.

Die Fahrbahn erfordert einen Freihalteraum von mindestens 4,50 Metern in der Höhe und seitlich mindestens 0,50 Meter, optimalerweise ein Meter, während für Fuss- und Radwege eine Mindesthöhe von 2,50 Metern einzuhalten ist.

Gärtnerhilfe bei Baumpflege

Wer diese Arbeiten nicht selber ausführen kann, muss einen Gärtner damit beauftragen oder anderweitig Hilfe in Anspruch nehmen.

Der Baudienst kann keine derartigen Arbeiten für private ausführen.

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