Wie die Gemeinde Holderbank mitteilt, werden Grundeigentümer aufgefordert, ihre Bäume und Sträucher bis zum 11. November 2023 zurückzuschneiden.
Die Gemeindeverwaltung an der Hauptstrasse 97 in Holderbank (SO).
Die Gemeindeverwaltung an der Hauptstrasse 97 in Holderbank (SO). - Nau.ch / Werner Rolli
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Die Grundeigentümer werden aufgefordert, Bäume und Sträucher, deren Äste über die Grenzen öffentlicher Strassen hinausragen, auf eine Höhe von 4,20 Meter zu kürzen.

Über Trottoirs und Fusswegen ist eine Höhe von 2,50 Meter einzuhalten.

Überhängende Äste dürfen Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignale, Strassentafeln und Hydranten nicht verdecken.

Über Trottoirs und Fusswegen ist eine Höhe von 2,50 Meter einzuhalten. Überhängende Äste dürfen Strassenbeleuchtungen, Verkehrssignale, Strassentafeln und Hydranten nicht verdecken.

Die Grundeigentümer sind haftbar

Die Übersicht in Kurven, bei Ausfahrten und Einmündungen darf durch Bäume, Sträucher, Einfriedungen oder andere Gegenstände nicht behindert werden.

Zum Ausführen der Arbeiten wird eine Frist bis zum 11. November 2023 gesetzt.

Nach Ablauf dieser Frist kann die Gemeinde das Aufschneiden und Wegräumen auf Kosten des Grundeigentümers anordnen.

Für Schäden und Unfälle, die aus Nichtbeachtung obiger Anordnung entstehen, sind die Grundeigentümer haftbar.

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