Verkehrspolizeiliche Massnahme für Neumatt- und Industriestrasse

Gemeinde Büsserach
Gemeinde Büsserach

Thal,

Einsprachen der Gemeinde Büsserach gegen das Fahrverbot auf der Neumattstrasse wurden vollumfänglich abgewiesen.

Strasse (Symbolbild)
Strasse (Symbolbild) - Gemeinde Thun

Das Bau- und Justizdepartement hat die Einsprachen der Gemeinde und der Gewerbebetriebe Büsserach gegen das Fahrverbot auf der Neumattstrasse in Breitenbach mit Verfügung vom 05.06.2019 vollumfänglich abgewiesen. Die verkehrspolizeilichen Massnahmen werden seitens der Gemeinde Breitenbach in den kommenden Wochen wie publiziert umgesetzt (Befristung bis Mitte Juni 2020).

Dies bedeutet, dass die Neumattstrasse zwischen Breitenbach und Büsserach, vorerst für 1 Jahr, für den Durchgangsverkehr gesperrt ist. Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, dass sich infolge der verkehrspolizeilichen Massnahme, der motorisierte Verkehr nicht auf die Büsseracher Neumattstrasse und das «Wohngebiet West» verlagert.

Alle Gewerbebetriebe werden gebeten, ihre Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter etc. anzuweisen, die Zufahrt Industriestrasse / Wahlenstrasse zu nutzen. Für das Gebiet wurden vor einigen Jahren verkehrsberuhigende Massnahmen umgesetzt.

Die Verkehrssicherheit soll durch die Schliessung der Neumattstrasse in Breitenbach nicht beeinträchtigt werden. Der Gemeinderat Büsserach sucht aktiv mit dem Gemeinderat Breitenbach und dem Planungsbüro BSB nach einer langfristigen Lösung für die bestehenden Verkehrs- und Erschliessungsprobleme.

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