Basel: Gleichlautende Spitallisten in Rehabilitation genehmigt
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben per 1. Januar 2025 gleichlautende Spitallisten in der Rehabilitation genehmigt.
Wie die Stadt Basel schreibt, haben die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gleichlautende Spitallisten in der Rehabilitation genehmigt. Diese treten in beiden Kantonen auf den 1. Januar 2025 in Kraft. Sie ersetzen die bisherigen Spitallisten aus dem Jahr 2021.
Nach Akutsomatik und Psychiatrie nun Rehabilitation
Nach gleichlautenden Spitallisten in der Akutsomatik und in der Psychiatrie haben die beiden Kantone mit der Rehabilitation den dritten grossen Bereich der stationären Versorgung überarbeitet.
Die rechtliche Grundlage für das gemeinsame Vorgehen bildet der Staatsvertrag betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
Im September 2023 haben die beiden Gesundheitsdirektionen den Versorgungsplanungsbericht Rehabilitation vorgestellt. Dieser diente als Grundlage des zwischenzeitlich durchgeführten Bewerbungsverfahrens.
Zehn Spitäler und Kliniken hatten sich für Leistungsaufträge beworben
Insgesamt haben sich zehn Spitäler und Kliniken (eine Klinik mit zwei Standorten) für Leistungsaufträge in der Rehabilitation beworben.
Fünf Kliniken (eine mit zwei Standorten) haben ihren Standort in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, fünf sind ausserkantonale Kliniken. Die ausserkantonalen Kliniken befinden sich in den Kantonen Aargau und Jura.
Nach umfassenden Analysen und der Anhörung aller Spitäler wurden die Leistungsaufträge an die Spitäler erteilt. Aufgrund einer neuen Systematik kann kein direkter Vergleich der bisherigen Leistungsaufträge mit den neuen durchgeführt werden.
Mit den neuen gleichlautenden Spitallisten kann eine optimierte Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochstehenden und wohnortnahen Rehabilitationsleistungen sichergestellt werden
Entwicklungsdialog, um ambulante Rehabilitationsangebote zu fördern
Mit dem Entwicklungsdialog wird nach Inkrafttreten der gleichlautenden Spitallisten ein neues Instrument eingeführt, um ambulante Rehabilitationsangebote in der Gemeinsamen Gesundheitsregion beider Basel (GGR) voranzutreiben.
Der Entwicklungsdialog sieht vor, im Austausch mit den Spitälern und Kliniken das Wissen zur Rehabilitation zu fördern und das Potenzial zur Ambulantisierung zu eruieren. Es geht dabei darum, ambulante respektive tagesklinische Behandlungen und innovative Versorgungsmodelle besser zu verstehen sowie die Effekte auf die Qualität und den Rehabilitationserfolg zu analysieren.
Das Ziel des Entwicklungsdialogs ist es, eine möglichst medizinisch sinnvolle sowie kosteneffiziente Behandlung sicherzustellen und die resultierenden Ergebnisse des Entwicklungsdialogs als Grundlage für die nächste Versorgungsplanung Rehabilitation zu nutzen.