Stadt Basel

Basel: Jugendlicher von Unbekannten lebensbedrohlich verletzt

Am Freitagabend wurde ein Jugendlicher (17) in der Messehalle 1 in Basel von Unbekannten angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Die Polizei sucht Zeugen.

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Der Messeplatz und die Messehalle in Basel. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Messehalle 1 in Basel griffen Unbekannte am Freitag einen Jugendlichen an.
  • Der 17-Jährige wurde mit lebensbedrohlichen Verletzungen ins Spital gebracht.
  • Die unbekannte Täterschaft konnte flüchten, die Kantonspolizei bittet um Hinweise.

Am Freitag, kurz nach 21.30 Uhr, haben Unbekannte einen Jugendlichen in der Messehalle 1 in Basel angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Die Sanität der Rettung Basel-Stadt brachte den 17-Jährigen ins Spital.

Die Täterschaft flüchtete. Eine sofortige Fahndung durch die Kantonspolizei Basel-Stadt verlief bislang erfolglos.

Den bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zufolge war es vor dem Boxautomaten beim Tor 107 aus noch zu klärenden Gründen zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen.

In deren Verlauf verletzte die Täterschaft den Geschädigten mit Körpergewalt. Sie schlug ihn zu Boden und versetzte ihm Fusstritte.

Die Kantonspolizei sucht Zeugen

Gesucht werden: Erster Unbekannter, 15 bis 16 Jahre alt, 165 bis 170 cm gross, braune Hautfarbe, schmächtige Statur, dunkle kurze gelockte Haare, seitlich kürzer, oben länger, trug Haarband über der Stirn, dunklen Traineranzug.

Kantonspolizei Basel-Stadt
Kantonspolizei Basel-Stadt. (Symbolbild) - Kantonspolizei Basel-Stadt

Zweiter Unbekannter, 16 bis 18 Jahre alt, 175 bis 180 cm gross, braune Hautfarbe, südländischer Typ, schlanke Statur, dunkelbraune mittellange gelockte Haare, trug dunkle Hose.

Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft, Tel. 061 267 71 11, oder mit der nächsten Polizeiwache in Verbindung zu setzen.

Personen, die über entsprechendes Bild- oder Videomaterial verfügen, sind gebeten, dieses der Staatsanwaltschaft zur Verfügung zu stellen.

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