Basel trägt zur Umsetzung der «Trinkgeld-Initiative» bei
Basel legt einen Vorschlag zur Umsetzung der «Trinkgeld-Initiative» vor und will so die «Aktive Basler Jugendkultur» stärken.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat seinen Vorschlag, wie er das Volksbegehren «Aktive Basler Jugendkultur stärken: Trinkgeld-Initiative» umsetzen will und setzt damit ein starkes Zeichen für die Jugend- und Alternativkultur.
Mit einer Übergangsfrist von drei Jahren will die Regierung die Kulturausgaben stufenweise erhöhen, bis mindestens fünf Prozent des Kulturbudgets in die Jugend- und Alternativkultur fliessen.
Von einer Kompensation der Ausgaben innerhalb des Kulturbereiches sieht die Regierung ab. Die Stimmberechtigten haben die «Trinkgeld-Initiative» 2020 deutlich angenommen.
Jährlich mindestens fünf Prozent Kulturbudgets
Der Regierungsrat präsentiert dem Grossen Rat seinen Vorschlag, wie er die Initiative «Aktive Basler Jugendkultur stärken: Trinkgeld-Initiative» umsetzen will. Dieser wurde unter engem Einbezug verschiedener Interessengruppen aus der Szene ausgearbeitet und ist breit abgestützt.
Die Stimmberechtigten haben im November 2020 die vom parteiunabhängigen Komitee Kulturstadt Jetzt lancierte «Trinkgeld-Initiative» deutlich angenommen. Das Volksbegehren fordert, dass jährlich mindestens fünf Prozent des ordentlichen Kulturbudgets des Kantons – sinnbildlich: das Trinkgeld – in die aktive Basler Jugend- und Alternativkultur aller Sparten fliessen soll.
Ohne Kompensation in anderen Kulturbereichen
Um den Volkswillen umzusetzen, präsentiert der Regierungsrat eine Teilrevision des Kulturfördergesetzes. Tritt diese in Kraft, so wird das Kulturbudget mit einer Übergangsfrist von drei Jahren schrittweise gleichmässig erhöht.
Das Kulturbudget von Basel-Stadt für das kommende Jahr beträgt abzüglich des Verwaltungsaufwands der Abteilung Kultur total 132,7 Millionen Franken. 5 Prozent davon entsprächen 6,6 Millionen Franken.
Heute macht der Anteil der Alternativ- und Jugendkultur an den Gesamtausgaben 3,5 Millionen Franken aus. Der Regierungsrat erachtet es als kulturpolitisch nicht vertretbar, die zusätzlichen Mittel, die gemäss Volkswillen in die Alternativ- und Jugendkultur fliessen sollen, in anderen Bereichen des Kulturlebens zu kompensieren.
Dies würde einige der traditionsreichen und für die Kulturstadt Basel identitätsstiftenden Institutionen in ihrer Existenz gefährden, die durch die Corona-Pandemie ohnehin schon Einnahmeausfälle verbuchen müssen. Der Anteil der Kultur am zweckgebundenen Betriebsergebnis des Kantons lag in den vergangenen Jahren bei rund fünf Prozent.
Clubs als Kulturbetriebe anerkennen und stärken
Zusätzliche Mittel will der Regierungsrat unter anderem für die Clubförderung zur Verfügung stellen. Eine solche kennt Basel bislang nicht – im Unterschied zu anderen Städten.
Clubs sollen künftig vom Kanton als förderwürdige Kulturbetriebe anerkannt werden, damit sie unabhängig von kommerziellen Mechanismen ein anspruchsvolles Programm anbieten und faire Löhne zahlen können.
Die Programmförderung von Off-Spaces, Projekträumen und Plattformen soll intensiviert, und Netzwerke innerhalb einzelner Kunstsparten gestärkt werden. Mit «Try Out!» soll zudem ein neues niederschwelliges Förderinstrument zur Verfügung stehen. Als Entwicklungs- und Recherchebeitrag richtet sich dieses an Basler Kulturschaffende und ermöglicht ergebnisoffen kreative Prozesse.
Mehr Mittel für die Jugendkulturpauschale, die Kulturpauschale und die Populärmusik
Bereits bestehende Fördergefässe in der Jugend- und Alternativkultur sollen ausserdem gezielt erweitert werden. Dazu gehören die Jugendkulturpauschale und die Kulturpauschale.
Auch bei der Populärmusik – von Pop, Rock, Hip-Hop, Elektronik, Jazz bis Fusion und mehr – ortet der Regierungsrat Handlungsbedarf: Dies gilt besonders für Tonträger und Tourneen professioneller Musikerinnen und Musiker und bei der Strukturförderung, also bei Labels, Vertrieben und Studios.
Alle vier Jahre zur Umsetzung berichten
Als nächstes ist es Sache des Grossen Rats, über den Vorschlag des Regierungsrats zur Umsetzung der «Trinkgeld-Initiative» zu debattieren.
Stimmt er diesem zu, so verpflichtet sich der Regierungsrat, dem Parlament alle vier Jahre Rechenschaft darüber abzulegen, wie hoch der effektive Prozentsatz der für die Jugend- und Alternativkultur eingesetzten Fördermittel war.
Der Regierungsrat setzt mit seinem Umsetzungsvorschlag zur «Trinkgeld-Initiative» auch sein im Kulturleitbild für die Jahre 2020 bis 2025 verankertes Ziel um, kulturelle Innovation zu ermöglichen und seine Förderpolitik gezielt auf neue Potentiale auszurichten.