Die Baselbieter Regierung hat die provisorische Rettungsverfügung der Tschudy-Villa in Sissach BL für das kulturhistorische Gutachten um ein Jahr verlängert.
sissach
Die Sissacher Fluh ist ein beliebtes Ausflugsziel. Hier der Blick auf Industriegebiet in Sissach und die Autobahn A2. - Nau.ch / Werner Rolli

Diese Fristverlängerung ist nötig, um das kulturhistorische Gutachten fertigzustellen, wie die Regierung am Dienstag, 25. April 2023, mitteilte.

Die Tschudy-Villa ist zum Streitfall zwischen dem Besitzer und der kantonalen Denkmalpflege sowie des Kantons geworden. Der Besitzer wollte das Haus abbrechen, womit er im Frühling 2022 denn auch begann.

Die kantonale Denkmalpflege stoppte den Abbruch, der aber bereits weit fortgeschritten war. Der Besitzer wurde sodann vom Kanton dazu verknurrt, die Hausreste zu sichern.

Zudem reichten die Behörden eine Strafanzeige gegen den Eigentümer ein, der mit dem Abriss begonnen habe, obwohl eine amtliche Verfügung vorgelegen habe, die das Haus vorübergehend unter Schutz stellte.

Definitive Unterschutzstellung wird geprüft

Nun hat der Regierungsrat gemäss Bulletin «infolge erschwerter Umstände» die Verlängerung der provisorischen Rettungs- und Schutzmassnahmen um ein Jahr beschlossen.

Teil dieser Massnahmen sei die provisorische Eintragung im Inventar der kantonal geschützten Kulturdenkmäler, heisst es.

Aufschluss über eine allfällige definitive Unterschutzstellung soll bis zum 27. April 2024 ein bereits in Auftrag gegebenes kulturhistorische Gutachten geben.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Regierung