Baselbieter Regierung verlangt für 2021 weniger Verzugszinsen
Wer seine Steuern im Baselbiet später abgibt, muss 2021 weniger Verzugszinsen zahlen. Die Baselbieter Regierung hat den Verzugszinssatz von 6 auf 5 Prozent gesenkt.
Die Reduktion der Verzugszinsen bei den Staatssteuern für das Jahr 2021 erfolge aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie und des weiterhin anhaltenden Tiefzinsumfelds, teilte die Baselbieter Regierung am Mittwoch mit.
Mit der Reduktion um 1 Prozent auf 5 Prozent entspricht der Baselbieter Verzugszins zudem wieder demjenigen im Obligationenrecht. Die Vergütungszinsen bleiben für 2021 unverändert bei 0,2 Prozent.
Die Baselbieter Regierung hatte im Rahmen der Corona-Notverordnung im März entschieden, bis Ende 2020 bei den Staatssteuern komplett auf die Erhebung von Verzugszinsen zu verzichten. Die damit verbundenen Einnahmenausfälle schätzt sie auf rund 13 Millionen Franken.
Zudem hat die Baselbieter Regierung eine Änderung der Verordnung zur Quellensteuer beschlossen. Demnach wird ab dem 1. Januar 2021 als Ergänzung zur Quellensteuer-Reform zeitgleich auch die sogenannte Bezugsprovision für die Abrechnung der Quellensteuer von bisher 2 Prozent auf 1 Prozent gesenkt.
Die Reform der Quellensteuer 2021, die vom Landrat im Juni abgesegnet worden war, beinhaltet gemäss Mitteilung zur Hauptsache eine Wahl der steuerpflichtigen Personen, ob sie eine nachträgliche ordentliche Veranlagung wollen oder die abgerechnete Quellensteuer definitiven Charakter haben soll.