Baselland verlängert Mutterschafts- und Krankenbetreuungs-Urlaub
Im Kanton Basel-Land wird der Mutterschaftsurlaub verlängert. Auch zur Betreuung kranker Familienmitglieder bekommt man künftig länger frei.
Die Baselbieter Regierung hat für Spezialfälle den Mutterschaftsurlaub sowie den Anspruch auf Kurzurlaub für die Betreuung von kranken Familienangehörigen verlängert. Die Bestimmungen treten rückwirkend auf 1. Juli 2021 in Kraft.
Mütter, deren neugeborenen Kinder erst längere Zeit nach der Geburt aus dem Spital entlassen werden, können ihren bezahlten Mutterschaftsurlaub neu um maximal 56 Tage verlängern, wie die Regierung am Dienstag mitteilte. Das wurde neu in der Verordnung über den Elternurlaub festgelegt.
Des Weiteren hat die Regierung den Anspruch auf Kurzurlaub für die Betreuung kranker Familienangehöriger von drei auf maximal fünf Tage pro Fall oder fünf auf zehn Arbeitstage pro Jahr erhöht. Neu soll dies auch für Familienangehörige gelten, die nicht im selber Haushalt wie die Betreuungspersonen leben.