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Basler Restaurant «La Torre»: Keine aufschiebende Wirkung

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Das Bundesgericht hat im Streit um das historische Gebäude des ehemaligen Restaurants «La Torre» auf dem Basler Bruderholz ein erstes Machtwort gesprochen: Es lehnt das Gesuch des Eigentümers um aufschiebende Wirkung ab.

Restaurant La Torre
Das Restaurant «La Torre» steht nun unter Denkmalschutz, weil es städtebaulich und kulturgeschichtlich wertvoll sei. - Screenshot Google Street View

Der Beschwerdeführer kann gemäss der am Dienstag veröffentlichten Zwischenverfügung nicht aufzeigen, dass ohne diese Massnahme ein erheblicher, nicht wieder gutzumachender Nachteil entsteht.

Der Liegenschaftsbesitzer hatte das Gesuch um aufschiebende Wirkung damit begründet, dass er vom Basler Bau- und Verkehrsdepartement aufgefordert worden sei, bis Ende März 2022 Unterhaltsarbeiten an der Liegenschaft an der Reservoirstrasse 240 vorzunehmen. Ansonsten würde bei der Basler Regierung eine sogenannte Ersatzvornahme beantragt.

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass der Beschwerdeführer auch gegen eine allfällige Ersatzvornahme den Rechtsweg bestreiten könnte. Es weist das Gesuch ab. In der Sache selbst hat das oberste Gericht der Schweiz noch nicht entschieden.

Der Kanton und der Liegenschaftsbesitzer streiten sich seit rund zwei Jahren über die Zukunft des ehemaligen Ausflugsrestaurants beim Wasserturm, das inzwischen versprayt und heruntergekommen ist. Der Eigentümer will das Gebäude abreissen und durch neue Wohnungen ersetzen lassen.

Das Quartier wehrte sich erfolgreich mit einer Petition dagegen. Im November 2020 stellte die Basler Regierung das Äussere des Gebäudes und den Garten unter Denkmalschutz.

Dies unter anderem mit der Begründung, dass das Gebäude «ein Zeugnis der Basler Sozial- und Kulturgeschichte und im Ensemble mit dem Wasserturm und der historischen Grünanlage auf dem Bruderholz städtebaulich wertvoll» sei. Die Liegenschaft war 1925/1926 von den Basler Architekten Rudolf Suter und Otto Burckhardt gebaut worden.

Der Eigentümer reichte daraufhin beim Verwaltungsgericht Rekurs gegen den Regierungsentscheid ein. Das Gericht wies die Beschwerde letzten November jedoch ab. Nun muss das Bundesgericht über den Fall entscheiden.

Ob das Bau- und Verkehrsdepartement inzwischen eine Ersatzvornahme bei der Basler Regierung beantragt hat, will eine Sprecherin auf Anfrage nicht bekanntgeben: «Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können wir uns derzeit nicht zu Details äussern.»

Die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung bedeutet aber grundsätzlich, dass der Kanton trotz des laufenden Verfahrens vor Bundesgericht Massnahmen zum Erhalt der Liegenschaft anordnen kann. Über eine allfällige Ersatzvornahme befindet der Regierungsrat, wie die Sprecherin weiter sagte. (Verfügung 1C_181/2022 /PFA, vom 07.04.2022)

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