Stadt Basel

Bombendrohung gegen Taubenzüchter – Basler vor Gericht

Gerrit Fredrich
Gerrit Fredrich

Basel,

Ein 51-jähriger Basler Taubenzüchter steht bald vor dem Strafgericht. Ihm wird das Vergiften von Tauben, sowie eine Bombendrohung vorgeworfen.

Tauben
Einem Basler wird vorgeworfen Tauben vergiftet zu haben. - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 51-jähriger Basler Taubenzüchter muss sich vor dem Strafgericht verantworten.
  • Ihm wird vorgeworfen, Tauben vergiftet zu haben.
  • Ausserdem könnte eine Bombendrohung auf ihn zurückzuführen sein.

Ein 51-jähriger Basler Taubenzüchter muss sich vor dem Strafgericht verantworten. Der Vorwurf: Er soll Wanderfalken mit vergifteten Tauben getötet haben. Nach der «bzBasel» wird ihm zudem eine Bombendrohung zur Last gelegt.

Die Polizei fand im Februar 2021 in seinem Gartenhaus das Insektizid Carbofuran, ein seit 2013 in der Schweiz verbotenes Pflanzenschutzmittel. Die Staatsanwaltschaft behauptet, der Mann habe seine Tauben damit präpariert, um Falken zu töten.

Fahndungserfolg dank Tierschützern

Acht Tiere starben qualvoll an dem Gift. Darunter ein Wanderfalkenpaar und ihre zwei Jungen auf einem Industriekamin in Basel sowie ein weiterer Falke in einem Brutkasten. Ein Mäusebussard, der sich am Kadaver des Falken bediente, starb ebenfalls.

Tierschützer wurden auf die toten Tiere aufmerksam und suchten mit Drohnen nach weiteren Nistplätzen. Tipps aus der Szene führten schliesslich zum Züchter. Die Staatsanwaltschaft glaubt, er wollte die Falken loswerden, um seine für Wettbewerbe gezüchteten Tauben zu schützen.

Wanderfalken
Wanderfalken zählen zu den schnellsten Tierarten. - Bild: Christian Fosserat / BirdLife

Nebst Tierquälerei wird dem Mann auch eine Bombendrohung vorgeworfen: Bei einer Feier eines Taubenzüchtervereins im Jahr 2014 ging eine telefonische Bombendrohung ein. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der heute 51-Jährige diese Drohung abgesetzt hat.

Gerichtsverhandlung und mögliche Strafen

Der Mann muss sich nun wegen Tierquälerei und Vergehen gegen das Jagd-, Umweltschutz- und Chemikaliengesetz verantworten. Zudem wird ihm die Bombendrohung zur Last gelegt. Sowohl der Restaurantbetreiber als auch die Polizei wollen ihn für den entstandenen Schaden haftbar machen – insgesamt über 10'000 Franken.

Sollte Tierquälerei mit Gefängnis bestraft werden?

Die Staatsanwaltschaft hat eine Beurteilung durch ein Dreiergericht beantragt, womit eine Freiheitsstrafe von über zwölf Monaten möglich ist. Der Mann wurde in den letzten Jahren bereits zweimal zu bedingten Geldstrafen verurteilt.

Für die aktuellen Vorwürfe gilt jedoch die Unschuldsvermutung. Die Gerichtsverhandlung dauert drei Tage und das Urteil fällt am 19. Dezember.

Kommentare

User #1047 (nicht angemeldet)

Soll nach Zürich, dort kriegen mutmassliche Bombendroher noch Geld zurück vom Gericht, siehe den anderen Artikel heute auf Nau. Und lasst endlich mal die Tauben Tauben sein. Füttern ist schon verboten und schlichtweg nicht nötig. Taubenschlag und Tauben züchten sollten auch verboten werden weil zuviel Tauben auch nicht gut sind für die Natur und andere Tiere und auch nicht in Städte gehören. So ein Tierquäler der absichtlich Tiere vergiftet soll eine unbedingte Gefängnisstrafe erhalten, nur so lernt er daraus.

User #4187 (nicht angemeldet)

Niemand hat das Recht Mitlebewesen zu quälen, ich hoffe, dass hier ein Exempel statuiert wird. Es gibt zu viele die Tauben quälen. Auch wenn man seine Kinder, die Tauben herumscheuchen lässt, ist das Tierquälerei. Das sollte man vielleicht auch mal auf anderen sprachen bekannt machen und in den Kitas zum Thema machen.

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