Für den Lehrbetrieb per 1. November 2021 an der Universität Basel gilt eine Covid-Zertifikatspflicht für alle Präsenzveranstaltungen.
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Kollegienhaus der Universität Basel. (Symbolbild) - Universität Basel, Mark Niedermann

Das Rektorat der Universität Basel hat in seiner heutigen Sitzung entschieden, für den Lehrbetrieb per 1. November eine Covid-Zertifikatspflicht für alle Präsenzveranstaltungen einzuführen.

Die Universität Basel ermöglicht damit den Studierenden und Dozierenden, die sich jetzt für eine Impfung entscheiden, rechtzeitig ein Zertifikat zu erlangen. Bis zur Einführung der Zertifikatspflicht gilt das derzeit gültige Schutzkonzept, das in den öffentlich zugänglichen Räumen der Universität Basel eine Maskentragpflicht sowie Schutzabstände in den Hörsälen (nur jeder zweite Platz wird besetzt) vorsieht.

Die Dozierenden bleiben grundsätzlich bei der im Vorlesungsverzeichnis angekündigten Form der Vorlesung (Präsenz, Online, Hybrid). Beim Wechsel zur Zertifikatspflicht sind die Dozierenden jedoch bestrebt, möglichst vielen Studierenden mit Zertifikat einen Präsenzunterricht zu ermöglichen.

Digitaler Unterricht für Studierende ohne Covid-Zertifikat

Die Universität Basel bemüht sich zudem, den Unterricht wenn notwendig digital zugänglich zu machen: Für Studierende ohne Covid-Zertifikat wird – wenn immer möglich – ein einfaches Digital-Angebot bereitgestellt.

Für Studierende, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder bei denen eine Impfung nicht zur gewünschten Immunisierung führt, wird die Servicestelle «Studieren ohne Barrieren – StoB» zusammen mit den Fachleuten des Universitätsspitals eine Sonderlösung erarbeiten.

Für die Verpflegungseinrichtungen der Universität Basel gelten die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit BAG für Gastronomiebetriebe (Zertifikatspflicht).

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