Erleichterungen für Wohnbauten im Bau- und Planungsgesetz
Das Eidgenössische Raumplanungsgesetz zielt darauf ab, in den Zentren in Basel-Stadt zu verdichten und dabei die Grünflächen zu schonen.

Basel ist geprägt von Blockrandbauten mit gemeinsamen Innenhöfen. Diese Innenhöfe haben in den dicht bebauten Quartieren eine wichtige städtebauliche, ökologische und soziale Funktion. Mit dem Klimawandel nimmt deren ökologische Bedeutung weiter zu. Gleichzeitig fehlt es aber an Wohnraum.
Ziel des Regierungsrates ist es daher, das Bau- und Planungsgesetz so anzupassen, dass die Innenhöfe von der Bautätigkeit entlastet und gleichzeitig die Bauvorschriften im sogenannten Blockrand auf der Strassenseite gelockert werden. So kann zusätzlicher Wohnraum entstehen.
Auf der Strassenseite wird die Höhe von Gebäuden durch die Zonenvorschriften sowie den Lichteinfallswinkel beschränkt. Oft ist der Lichteinfallswinkel, der die Höhe von Gebäuden im Verhältnis zur Strassenbreite begrenzt, strenger als die Zonenvorschriften. Durch die vorgesehene Lockerung des Lichteinfallswinkels um drei Meter kann die zonenmässig erlaubte Bauhöhe besser ausgenutzt werden. Damit werden Dachaus- und Dachaufbauten gefördert, was zusätzlichen Wohnraum schafft.
Verzicht auf ein Dachgeschoss
Auf der Hofseite wird die Tiefe von Gebäuden bisher durch eine Vielzahl von Vorschriften geregelt. Hofseitig entsteht dadurch ein sehr uneinheitliches Bild. Neu sollen Gebäude mindestens zwölf Meter tief und nicht wie bisher mindestens zehn Meter tief sein. Dadurch können grosszügigere Wohnungen gebaut, bestehende Gebäude um einen Balkon erweitert oder Lifte angebaut werden.
Seit der letzten Gesetzesrevision im Jahr 2000 ist es leichter möglich, in den Innenhöfen hohe Gebäude zu errichten. Besonders in den dicht bebauten Gebieten ist dies heute nicht mehr erwünscht. Die Fläche und die Höhe von Gebäuden in Innenhöfen sollen daher eingeschränkt werden. Neu muss ein grösserer Abstand zu den Gebäuden im Blockrand eingehalten werden und die Höhe in Innenhöfen wird durch den Verzicht auf ein Dachgeschoss eingeschränkt.
Diese und weitere Änderungsvorschläge hat der Regierungsrat nun in die öffentliche Vernehmlassung geschickt, die vom 28. Januar bis zum 28. April 2021 dauert. Im Anschluss soll die Anpassung des Gesetzes dem Grossen Rat vorgelegt werden.