Erweiterung der Notschlafstellen und Notunterkünfte
Vom Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt und Gesundheitsdepartement Basel-Stadt wurden Notunterkünfte für unterschiedliche Zielgruppen bereitgestellt
Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat am 16. März 2020 die «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiegesetz erklärt und die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen sollen geöffnet bleiben, müssen jedoch die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zum Abstand halten und zur Hygiene einhalten. Dies erfordert auch Anpassungen für die Unterbringung von obdachlosen Menschen.
Dem Regierungsrat ist es wichtig, dass für sozial benachteiligte Menschen, insbesondere obdachlose Personen die u.a. zur vulnerablen Risikogruppe gehören, die notwendigen Angebote auch in dieser ausserordentlichen Situation zur Verfügung stehen. Von diversen Institutionen wird nach wie vor Essen in Form von Take-away abgegeben, und es besteht auch die Möglichkeit zum Duschen und Kleider waschen. Die Gassenküche konnte die die Essensabgabe in grössere Räumlichkeiten verlegen und die Kontakt und Anlaufstellen wurden am Riehenring entsprechend erweitert.
24-Stunden-Lösung für vulnerable Personen
Die Belegungszahl in den beiden Notschlafstellen musste halbiert werden. Daher hat die Sozialhilfe das Hotel du Commerce gemietet, dies ermöglicht eine 24-Stunden-Lösung für vulnerable Personen aus der Risikogruppe. Auch für erkrankte Personen in Selbstquarantäne können dort geeignete Räumlichkeiten angeboten werden.
Mit der exklusiven Nutzung des Hotels du Commerce kann den Bestimmungen des Bundes Folge geleistet werden. Die Zuweisung erfolgt über die Sozialhilfe Basel Stadt.
Weiter werden spezifische Notunterkünfte mit Betreuung für vulnerable Personen, die sich mit dem Coronavirus angesteckt haben, keine Spitalbehandlung benötigen und aufgrund ihrer Obdachlosigkeit oder einer ungenügenden Wohnsituation nicht selber in Quarantäne begeben können, zur Verfügung gestellt. Für die Koordination der Betreuung dieser Personen ist die Abteilung Sucht zuständig