Hardwald ab 1. April teilweise geöffnet
Wenn auf den 1. April die polizeiliche Sperrung im Hardwald aufgehoben wird, gilt für alle Besucher: Betreten des Waldes auf eigene Verantwortung.
Der Hardwald ist durch die Trockenheit der letzten Jahre massiv geschädigt. Betroffen waren (und sind) 6’000 bis 8’000 Bäume. Da die Gefahr durch umstürzende Bäume und abbrechende Kronenteile gross war, wurde der Wald für die Bevölkerung ab Frühling 2019 teilweise und ab Sommer 2019 komplett gesperrt.
Die polizeiliche Sperrung durch die Einwohnergemeinde Muttenz gilt bis 31. März 2020. Seit die Schäden im Frühsommer 2019 in ganzer Tragweite sichtbar wurden, hat die Bürgergemeinde der Stadt Basel als Waldeigentümerin und Betreiberin des Forstwerkhofs im Hardwald grosse Anstrengungen unternommen, den Wald durch Holzschlag wieder möglichst sicher zugänglich zu machen.
Erste Priorität genossen die Verkehrswege durch den Wald (Autobahn, Kantonsstrasse, SBB) sowie die Infrastruktur der Trinkwassergewinnung. In Zusammenarbeit mit den Einwohnergemeinden Muttenz und Birsfelden wurden in den vergangenen Monaten u.a. auch Fällungen im Bereich von Spazier- und Wanderwegen vorgenommen.
Zudem wurde im Nordwesten des Walds, wo sich auch der Vita Parcours und die Finnenbahn befinden, dafür gesorgt, dass sich hier das Gefahrenniveau wieder auf dem üblichen – nie ganz sicheren – Waldlevel befindet. Aber Achtung: In verschiedenen Waldgebieten wurde (noch) nichts unternommen – das erhöhte Risiko bleibt dort somit bestehen.
Betreten auf eigene Verantwortung
Die Bürgergemeinde Basel und die Einwohnergemeinde Muttenz beurteilen zurzeit zusammen mit dem Kanton Basel-Landschaft, wie die vielfältigen Vorgaben und Ansprüche an den Wald zu interpretieren und allenfalls anzupassen sind. Damit verbunden sind auch verschiedene Haftungs-, Rechts- und Finanzierungsfragen.
Da es bis anhin keine Zusagen gibt, bleibt der Waldeigentümerin nichts anderes übrig, als im gesamten Bereich östlich von der Waldhaustrasse bzw. südlich von der Rheinfelderstrasse die Bänke und Grillstellen zu entfernen. Wenn nun auf den 1. April die polizeiliche Sperrung aufgehoben wird, ist das Bewusstsein wichtig, dass Wald ein Naturraum ist.
Das Betreten ist immer mit Risiken verbunden und geschieht auf eigene Verantwortung. Waldbesuchende müssen ihr Verhalten und ihre Ausrüstung anpassen. Auch die bisher vorgenommene Holzerei bietet keine absolute Sicherheit.
Somit gilt: Das Verlassen der befestigten Wege ist grundsätzlich verboten; von dieser Wegpflicht ausgenommen ist das Erholungsgebiet zwischen Tramschlaufe und Waldhausstrasse – dort ist auch die Nutzung des Vita Parcours und der Finnenbahn möglich. Alle vom Bund verhängten Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gelten selbstverständlich auch auf dem ganzen Gebiet des Hardwalds.