Häufung von resistenten Keimen in Basel-Stadt

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Seit anfangs 2019 sind im Kanton Basel-Stadt vermehrt Fälle von resistenten Keimen nachgewiesen worden, vor allem im Universitätsspital Basel

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Eine Co-Infektion mit Grippe und Corona birgt ein viel höheres Risiko. - Shutterstock

Seit anfangs 2019 sind im Kanton Basel-Stadt vermehrt Fälle von resistenten Keimen nachgewiesen worden, vor allem im Universitätsspital Basel. Es handelt sich um Vancomycin-resistente Enterokokken (VRE), Bakterien, die auf das Antibiotikum Vancomycin resistent sind. Schwere Erkrankungen bedingt durch VRE sind selten und betreffen in der Regel immungeschwächte Personen und schwerkranke Menschen. Mit speziellen Massnahmen wird gegenwärtig die Ausbreitung der VRE eingedämmt. Seit 2019 sind dem Kantonsarzt Basel-Stadt rund 40 Nachweise von Vancomycin-resistenten Enterokokken (VRE) bei Patientinnen und Patienten gemeldet worden, vor allem im Universitätsspital Basel, aber auch in der Universitären Altersmedizin FELIX PLATTER. Das ist eine unüblich hohe Zahl, die Massnahmen bedingt, damit sich diese Resistenz nicht weiter ausbreiten kann. Enterokokken sind grundsätzlich normaler Bestandteil der Darmbesiedelung. Sie werden auch in Böden und Abwässern gefunden. Übertragen werden die Bakterien von einer Person zur anderen vor allem über die Hände, aber auch über Kontakt mit Oberflächen und Gegenständen sowie selten Kleider. Gelegentlich können diese Bakterien Grund für eine Infektion sein. VRE sind auf das Reserve-Antibiotikum Vancomycin resistent. Eine Resistenz bedeutet, dass das normalerweise zur Behandlung eingesetzte Antibiotikum nicht mehr wirkt und mögliche Infektionen, insbesondere bei schwerkranken Personen, schwerer behandelbar sind. In der Schweiz stellen VRE insbesondere für Gesundheitsinstitutionen mit hoch spezialisierten Abteilungen eine zunehmende Belastung dar, ebenso für Pflegeheime. In den letzten Jahren kam es hauptsächlich in den Kantonen Waadt und Bern zu grösseren Ausbrüchen von VRE. Von diesen Kantonen aus wurde die Verbreitung auch in weitere Spitäler anderer Kantone nachgewiesen. In den letzten vier Jahren hat sich die Anzahl nachgewiesener Fälle in der Schweiz rund versechsfacht. Die Häufung von VRE-Nachweisen seit anfangs 2019 muss vor diesem Hintergrund gesehen werden. Entsprechend hat das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt bereits im September 2018 alle Pflegeheime im Kanton Basel-Stadt über die nötigen Massnahmen bei mit VRE besiedelten Bewohnerinnen und Bewohnern von Heimen informiert. Zudem haben das Universitätsspital Basel und die Universitäre Altersmedizin FELIX PLATTER alle notwendigen Massnahmen wie Intensivierung der Hygienemassnahmen, Kontaktisolation oder Abklärung von Kontakten jeweils ergriffen. Dies in enger Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt, welche die epidemiologische Überwachung für den Kanton gewährleisten. Das Ziel dieser Interventionen ist es, die Ausbreitung von VRE so weit wie möglich einzudämmen, auch wenn eine vollständige Elimination aufgrund der hohen Überlebensfähigkeit dieser Bakterien schwierig ist.

Aufgabe des Gesundheitsdepartementes: epidemiologische Überwachung

Aufgabe des Gesundheitsdepartementes ist die epidemiologische Überwachung im Kanton im Auftrag des Bundes. Ärztinnen und Ärzte in Spitälern oder in selbständigen Praxen sowie Laboratorien sind verpflichtet, dem Gesundheitsdepartement das Auftreten bestimmter übertragbarer Krankheiten zu melden. So kann der Kantonsarzt die Krankheitsausbreitung kontrollieren, die Bevölkerung vor Ausbrüchen schützen und geeignete Massnahmen zur Bekämpfung einleiten. Das Bundesamt für Gesundheit legt die Liste der meldepflichtigen Erkrankungen fest. Neben spezifischen meldepflichtigen Erregern sind auch Häufungen und besondere Ereignisse zu melden.

Tipps für Besucherinnen und Besucher von Spitälern und Pflegeheimen

Die wichtigste Massnahme zur Verhinderung einer Übertragung ist die hygienische Händedesinfektion. Das heisst, Besucherinnen und Besucher im Spital oder im Pflegeheim sind gebeten, sich beim Betreten des Gebäudes und nach Besuchsende die Hände zu desinfizieren. Liegt eine Erkrankung aufgrund von VRE bereits vor, ist die strikte Einhaltung von Isoliermassnahmen mit Instruktionen für Besuchende gemäss Gesundheitspersonal zu beachten.

 

 

 

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