Der Baselbieter Landrat beschliesst eine Reallohnerhöhung für Kantonsangestellte von 0,5 Prozent sowie die Erhöhung der Prämienverbilligungen.
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Damit folgt er einem Antrag der Regierung zum Aufgaben- und Finanzplan 2023 bis 2026. Das Parlament stimmte am Mittwoch, 14. Dezember 2022, auch dem Regierungsantrag zur Erhöhung der Prämienverbilligungen zu.

Wie Finanzdirektor Anton Lauber (Mitte) sagte, soll die Reallohnerhöhung ein Zeichen der Wertschätzung für die geleistete Arbeit in schwierigen Zeiten sein.

Er setzte sich gegenüber Budgetanträgen aus dem Landrat durch, die mit ihren Forderungen weiter gingen. Tania Cucè (SP) zog ihren Antrag für eine Reallohnerhöhung um zwei Prozent zurück.

Im Rennen blieb ein Budgetantrag von Christina Wicker (GLP), welcher eine Erhöhung um 1 Prozent forderte.

Regierungsvorschlag erhält mehrheitliche Zustimmung

Mit 52 zu 30 Stimmen bei 5 Enthaltungen bevorzugte Kantonsparlament jedoch den Vorschlag der Regierung.

Bei der Schlussabstimmung stimmt der Landrat einer Reallohnerhöhung von 0,5 Prozent mit 64 zu 20 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Diese Erhöhung führt gemäss Regierungsrat zu einem Anstieg des Personalaufwands von 3,4 Millionen Franken.

Bereits vor zwei Wochen beschloss der Landrat einen Teuerungsausgleich von 2,5 Prozent für das Staatspersonal per 1. Januar 2023.

Die Baselbieter Regierung will zudem den Anstieg der Krankenkassenprämien ausgleichen. Erwachsene sollen im Jahr 2023 monatlich 30 Franken mehr erhalten, junge Erwachsene 21 Franken und Kinder 7 Franken.

Anpassung der Prämienverbilligung beschlossen

Diese Erhöhung der Prämienverbilligung kostet gemäss Regierung rund 11,1 Millionen Franken.

Auch bei diesem Thema lag zunächst ein Antrag aus dem Landrat vor. Adil Koller (SP) forderte, dass Prämienverbilligungen gleich stark steigen sollen wie die Prämien.

Er zog aber seinen Antrag zurück, um denjenigen der Regierung zu unterstützen. Mit 84 zu 3 Stimmen stimmte das Parlament der Anpassung der Prämienverbilligung zu.

Der Landrat wird am Donnerstag, 15. Dezember 2022, die Beratung des Aufgaben- und Finanzplans 2023 bis 2026 weiterführen.

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