Bern stellt Platz für Jenische und Sinti zur Verfügung

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Auch im Sommer 2022 können Jenische und Sinti in der Stadt Bern den Platz im Hinteren Schermen nutzen. Im Herbst ist der Platz an der Wölfistrasse geöffnet.

Rathaus Bern
Aussenansicht des Berner Rathauses. - Screenshot Google Earth

Wie in den vergangenen sieben Jahren stellt die Stadt Bern auch im Sommer 2022 für Schweizer Jenische und Sinti im Hinteren Schermen einen provisorischen Durchgangsplatz mit insgesamt 20 Stellplätzen zur Verfügung.

Diese Regelung gilt vorläufig bis und mit Sommer 2024. Vom 24. Juni bis 16. Oktober 2022 wird der Durchgangsplatz an der Wölflistrasse geöffnet sein. Wegen verschiedener Grossveranstaltungen in der ersten Junihälfte im Raum Wankdorf wird der Durchgangsplatz dieses Jahr rund einen Monat später als gewohnt freigegeben.

Der Kanton, dem das Grundstück gehört, übernimmt wiederum die Einrichtungskosten für den Durchgangsplatz. Für deren Betrieb ist die Stadt Bern zuständig.

Die Nutzungsbedingungen werden in einem Gebrauchsleihvertrag zwischen der Stadt Bern und der Bernexpo AG als Mieterin des Grundstücks geregelt. Die Platzordnung legt die An- und Abmeldung, die Nutzungsregeln sowie die Benützungsgebühren für den Durchgangsplatz fest.

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