Berner Stadtregierung erklärt Initiative für Gratis-ÖV als ungültig
In der Stadt Bern wird die Initiative für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr nicht dem Volk vorgelegt. Der Gemeinderat hat das Volksbegehren für ungültig erklärt, weil es nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar sei.
Die Berner Stadtregierung zeigte in einer Mitteilung vom Montag zwar Verständnis für das Grundanliegen der Initiative, kommt aber zum Schluss, dass die Initiative gegen die Bundesverfassung verstösst. Demnach sind die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch die Nutzerinnen und Nutzer zu bezahlen.
Dies schliesse die Möglichkeit der Transportunternehmen nicht aus, verschiedene Angebote zu entwickeln und Vergünstigungen anzubieten. Mit der Bundesverfassung vereinbar seien zudem Gratistickets für Touristinnen und Touristen oder Kinder bis zu einem bestimmten Altersjahr.
Eine generelle Kostenlosigkeit sehe das übergeordnete Recht aber nicht vor. Den Kantonen und Gemeinden sei es nicht gestattet, abweichende Regelungen zu erlassen, hält die Berner Stadtregierung fest.
Der Gemeinderat verweist dabei auch auf die Stadt Zürich: Dort sei eine ähnlich lautende Initiative von den Urhebern zurückgezogen worden, nachdem die Exekutive dem Parlament die Ungültigkeitserklärung beantragte.
Eingereicht worden war das Volksbegehren von der Partei der Arbeit (PdA) und der Kommunistischen Jugend. Verlangt wurde, dass der öffentliche, nicht touristische Verkehr in der Stadt Bern für alle Benutzerinnen und Benutzer künftig kostenlos sein solle.
Das Berner Stadtparlament lehnte Ende Juni 2020 bereits einen Vorstoss für Gratis-ÖV ab. Der Gemeinderat hatte zuvor vor den hohen Kosten einer solchen Lösung gewarnt.