Für Berns zweite Tramachse wird planerische Grundlage gelegt

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Die Zweckmässigkeitsbeurteilung des Kantons Bern von 2012 für eine zweite Tramachse in der Berner Innenstadt kann aktualisiert werden. Die Gemeinden der Regionalkonferenz Bern-Mittelland (RKBM) haben am Donnerstag an einer Versammlung in Bern einem entsprechenden Kredit zugestimmt.

Tram in der Berner Innenstadt.
Tram in der Berner Innenstadt. - dpa

Wie die RKBM nach dem Treffen mitteilte, wird das Papier von 2012 mit Erkenntnissen der 2020 verabschiedeten Netzstrategie öffentlicher Verkehr Kernagglomeration Bern ergänzt. Einmal aktualisiert, werde die neue Zweckmässigkeitsbeurteilung die planerische Grundlage für eine zweite Tramachse darstellen.

Bereits die kantonale Zweckmässigkeitsbeurteilung von 2012 bestätigte laut RKBM den Bedarf für eine zweite Tramachse in Bern. Die Netzstrategie schlägt ebenfalls eine zweite Tramachse vor.

Die Gemeindevertreterinnen und -vertreter stimmten insgesamt neun Krediten für zentrale Raumplanungs- und Verkehrsprojekte zu. So genehmigten sie etwa Geld zur Erstellung eines regionalen Sportstättenkonzepts.

Viele Sportstätten würden gemeindeübergreifend genutzt, steht in RKBM-Unterlagen. Angesichts der hohen Hürden für neue Siedlungserweiterungen und Einzonungen sowie der oft grossen räumlichen und infrastrukturellen Auswirkungen sei wichtig, dass die Sportstätten regional abgestimmt und am richtigen Ort geplant und erstellt würden.

Zweck des regionalen Sportstättenkonzepts ist es, breit abgestützte Standorte von regionaler Bedeutung zu identifizieren, an denen die Realisierung, Erweiterung oder Intensivierung der Nutzung von Sportstätten möglich ist.

In einer gemeinsamen Studie werden die RKBM-Bereiche Raumplanung und Verkehr im Weiteren prüfen, welchen Beitrag Mobilitätshubs zur Entlastung des Verkehrssystems in der Region leisten können.

Die Regionalversammlung sprach sich ferner mit klarem Mehr für eine Praxisänderung bei der Finanzierung von Verkehrsprojekten aus: Um den hohen administrativen Aufwand der RKBM zu reduzieren, gelten ab 2023 alle Projekte als gesamtregional.

Auf die bisherige Unterscheidung zwischen gesamtregionalen Projekten und Projekten mit Nutzen für eine oder mehrere Gemeinden wird verzichtet. Die neue Regelung führt zu einer minimalen Erhöhung des Grundbeitrags von 1.04 auf neu 1.11 Franken pro Kopf.

Die RKBM umfasst 76 Gemeinden des Grossraums Bern und existiert seit dem Jahr 2010. Die dritte Amtsperiode ende am 31. Dezember dieses Jahres.

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