Gewerbler aus Berner Länggasse blitzen vor Verwaltungsgericht ab
Die Stadt Bern darf 26 Parkplätze aufheben, um auf der Länggassstrasse beidseitig durchgehende Velostreifen markieren zu können.
Zu diesem Schluss kommt das bernische Verwaltungsgericht, das eine Beschwerde von Anwohnern und Gewerblern abgewiesen hat. Das geht aus einem am Montag, 16. Mai 2022, publizierten Urteil hervor. Der Entscheid kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Das Verwaltungsgericht stellte sich hinter einen Entscheid des Berner Regierungsstatthalteramts vom Dezember 2020. Betroffen sind Parkplätze an der Länggassstrasse, der Erlachstrasse und der Fellenbergstrasse sowie am Falkenplatz.
Das Statthalteramt habe die Massnahmen zu Recht als verhältnismässig beurteilt, heisst es im Urteil des Verwaltungsgerichts. Die Stadt dürfe das öffentliche Interesse an sicheren Velowegen in ihrer Verkehrsplanung hoch gewichten.
In Zukunft stehen noch 67 öffentliche Parkplätze zur Verfügung
Da einzelne Parkplätze neu geschaffen werden sollen, stünden im Bereich der Länggassstrasse in Zukunft immer noch 67 öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Hinzu kämen zahlreiche Parkplätze in der blauen Zone in den Quartierstrassen. Im übrigen sei es in der Stadt generell nicht immer einfach, einen freien Platz zu finden.
Dass die Parkplatz-Situation mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für die Gewerbler verbunden wäre, kann das Verwaltungsgericht nicht erkennen.
«Selbst wenn sich im näheren Umkreis einmal kein freier Parkplatz mehr finden lassen sollte, liegen die Geschäfte der Beschwerdeführenden in Fussdistanz zum Hauptbahnhof mit dem dortigen Parking», schreibt das Gericht und erinnert weiter daran, dass die Länggasse auch gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sei.