Kanton Bern hält sich nach Gerichtsurteil zu Sozialhilfe bedeckt
Die GSI will zunächst auf die schriftliche Begründung des Urteils warten, wie die Direktion am Mittwoch, 29. Juni 2022, mitteilte.
Die bernische Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) lässt offen, was das Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts vom Mittwoch, 29. Juni 2022, für weitere gleichgelagerte Fälle von vorläufig aufgenommenen Personen bedeutet.
Wichtig sei die Feststellung des Gerichts, wonach die bundesrechtliche Verpflichtung bestehe, den Grundbedarf von vorläufig Aufgenommenen ungeachtet ihrer Aufenthaltsdauer zu kürzen.
Ob die richterliche Ersatzregelung in den beiden debattierten Einzelfällen eine künftige Regelung sein könne, lasse sich noch nicht beurteilen. Gemäss der richterlichen Ersatzregelung soll die Kürzung 15 Prozent statt rund 29 Prozent betragen bei Personen, die sich seit mehr als zehn Jahren in der Schweiz aufhalten.