Kanton legt Richtplaneinträge zu Grimsel- und Triftstauseen auf
Nach einem Bundesgerichtsentscheid hat der Kanton Bern den Richtplan in Bezug auf Erhöhung des Grimselstausees und auf weitere Wasserkraftprojekte abgeändert.
Konkret geht es um drei grössere Wasserkraftprojekte im östlichen Berner Oberland. In der Region des Grimsel- und Sustenpasses wird Wasserkraft seit Jahrzehnten intensiv zur Stromgewinnung genutzt. Federführend sind dabei die Kraftwerke Oberhasli (KWO), die zum BKW-Konzern gehören.
Seit längerem schon möchten die KWO die bestehenden Staumauern des Grimselsees erhöhen. Das Projekt ist bei Natur- und Umweltschutzverbänden seit Jahren stark umstritten.
Im Triftgebiet wollen die KWO ein durch den Gletscherrückzug entstandenes Geländebecken mit einem See zur Energiegewinnung nutzen. Angedacht ist der Bau einer Staumauer und eines Wasserkraftwerks.
Und schliesslich möchten die KWO auch die Mauern des Oberaarstausees an der Grimsel erhöhen.
Triftstausee soll auch in die Überlegungen einfliessen
Das Bundesgericht pfiff im November 2020 den Kanton Bern zurück und verpflichtete ihn, das Projekt am Grimselsee im kantonalen Richtplan festzuhalten. Auf dieser Planungsebene müsse der Kanton auch die Interessen an einem Ausbau der Wasserkraft und jenen des Natur- und Landschaftsschutzes abwägen. In die Überlegungen einfliessen sollen auch die anderen Vorhaben in der Region, namentlich der Triftstausee.
Der zuständige Berner Energiedirektor, Regierungsrat Christoph Neuhaus, zeigte sich nach dem Urteil des Bundesgerichts überrascht. Eine abschliessende Interessenabwägung nahm der Kanton bis dato jeweils im Konzessionsverfahren vor.
Nun hat der Kanton die Vorgaben des Bundesgerichts umgesetzt. Der Trift-Stausee und die Erhöhung der Staumauer des Grimselsees sollen im Richtplan den Status «Festsetzung» erhalten.
Damit wird dokumentiert, dass die übergeordnete räumliche Abstimmung abgeschlossen ist, wie der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag, 16. Juni 2022, schreibt. Auf diese Grundlage wird sich dann der Konzessionsentscheid für die Wasserkraftprojekte abstützen, mit dem auch die Detailfragen geregelt werden müssen.
Es braucht beide Projekte für den Umbau des Energiesystems
Weiter soll auch die Erhöhung der Staumauer des Oberaarsees in den Richtplan aufgenommen werden, allerdings erst mit dem Status «Vororientierung». Dies bedeutet, dass die konkrete räumliche Abstimmung noch aussteht.
Im Rahmen einer Interessenabwägung kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass sowohl die Erhöhung der Grimselsee-Mauern wie auch das neue Trift-Kraftwerk nötig sind. Die Interessenabwägung zum Oberaarsee wird der Regierungsrat erst vornehmen, wenn das Projekt einen konkreteren Status erreicht hat.
Für die Kantonsregierung ist klar, dass es für den notwendigen Umbau des Energiesystems in der Schweiz beide Projekte an Trift und Grimselsee braucht.
Interessen zwischen Energiegewinnung und Naturschutz prallen aufeinander
Das nationale Interesse an den Wasserkraftprojekten überwiege die ungeschmälerte Erhaltung der betroffenen Schutzgebiete und Landschaftswerte, hält der Regierungsrat in einem entsprechenden Bericht fest.
Die Beschränkung auf nur ein Vorhaben würde den Beitrag an die Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes sowie die Versorgungssicherheit erheblich schmälern. Sollte nur ein Vorhaben realisiert werden, dann jenes an der Trift.
Den Auftrag zur Energiewende hatte die Schweizer Stimmbevölkerung der Politik im Jahr 2017 erteilt. Sie entschied damals, mit der Energiestrategie 2050 den Ausbau der erneuerbaren Energien zu stärken.
Gerade im wenig besiedelten Alpenraum mit seinen Naturwerten prallen die Interessen zwischen Energiegewinnung und Naturschutz stärker aufeinander. Bei der Abwägung der Interessen sind sich mitunter auch die Natur- und Umweltschutzverbände untereinander nicht einig.