Keine Maskenpflicht für Redner an Kundgebung in Schwyz
Redner an einer Kundgebung gegen die Corona-Politik der Behörden vom kommenden Samstag in Schwyz müssen keine Maske tragen. Das Verwaltungsgericht Schwyz hat eine Beschwerde des Aktionsbündnis Urkantone gegen die entsprechende Vorgabe der Schwyzer Polizeibehörden gutgeheissen.
Das Urteil schreibe lediglich einen Abstand der Redner zu den Teilnehmenden von drei Metern vor, teilte das Aktionsbündnis am Donnerstag mit. Es wertet den Entscheid als «kleinen Sieg des Rechtsstaates und der Demokratie über die Corona-Willkür», wie es in der Mitteilung heisst.
Eine Maskentragpflicht für Redner schränke die freie Rede und Ausdrucksmöglichkeit wesentlich ein. Es sei deshalb unverständlich, dass die Schwyzer Polizeibehörden auf einer solchen Einschränkung der Meinungsfreiheit und des Versammlungsrechts beharrt hätten.
Die Polizei muss nun die entsprechende Passage in der Verfügung streichen, wie aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts hervorgeht. Das Aktionsbündnis will am Samstag namentlich in Schwyz eine «Kundgebung für eine vernünftige Coronapolitik» durchführen. Es rechnet mit mehreren hundert Teilnehmenden.