Korrekte Verwendung der Subventionen im öffentlichen Verkehr
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) passt sein Aufsichtssystem zu den Subventionen im öffentlichen Verkehr an.
Mit der Neuausrichtung soll besser sichergestellt werden, dass die Subventionen von den Transportunternehmen korrekt eingesetzt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2019 die Massnahmen zur Kenntnis genommen. Die Hauptverantwortung für die korrekte Verwendung und Verbuchung der Subventionen bleibt bei den Transportunternehmen selber.
Der «Fall Postauto» und das Zinsglättungsmodell der BLS haben gezeigt, dass die Transportunternehmen den Fokus vermehrt auf die Gewinnerzielung richten. Um den sorgsamen Umgang mit Subventionen in den öV-Unternehmen zu stärken, hat das BAV sein Aufsichtskonzept über die subventionierten öV-Bereiche überprüft und überarbeitet.
Mit dem neuen Ansatz hebt das BAV eine bisherige Massnahme auf, welche es als nicht mehr zeitgemäss beurteilt, und setzt fünf neue Massnahmen um:
• Das BAV prüfte bisher punktuell eine spezialgesetzliche Jahresrechnung, welche alle Kosten und Erträge umfasst, die im bestellten und abgegoltenen Regionalverkehr angefallen sind. Es handelt sich um eine Teilrechnung des Jahresabschlusses der Transportunternehmen, die nur einen beschränkten Einblick in die Zahlen erlaubt. Diese Rechnungsprüfung wird aufgehoben.
• Das BAV entwickelt ein erweitertes Controlling im subventionierten Regionalen Personenverkehr. Ziel ist es, die korrekte Höhe und die Verwendung der Subventionen umfassender zu kontrollieren. Geplant ist unter anderem, Abweichungen von Budget und Rechnung vertieft zu analysieren, stichprobenweise vertiefte Kontrollen durchzuführen und die Zahlen aufgrund eines Benchmarking auf ihre Plausibilität zu prüfen. Bei der subventionierten Bahninfrastruktur wird ebenfalls ein vertieftes Controlling etabliert. Dieses sieht unter anderem vor, die Umsetzung von Erhaltungsmassnahmen im Bahnbereich stichprobenweise vor Ort zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen.
• Das BAV legt nach Rücksprache mit den Branchenorganisationen Prüfungshandlungen fest, welche die abgeltungsberechtigten Unternehmen bei der externen Revisionsstelle zwingend zu beauftragen und durchzuführen haben. Dabei geht es zum Beispiel um die korrekte Verbuchung von Abgeltungen und die korrekte Verwendung von Überschüssen. Dadurch soll die Rolle der externen Revisionsstellen der Transportunternehmen geschärft werden.
• Das BAV wird von den Transportunternehmen jährliche Selbstdeklarationen zur Einhaltung des Subventionsrechts einfordern und verlangen, dass Transportunternehmen ab einer bestimmten Subventionshöhe (10 Millionen Bundessubventionen Franken pro Jahr) ihre Jahresrechnung durch die Revisionsstelle des Unternehmens ordentlich prüfen lassen.
• Das BAV wird den Bedürfnissen der Transportunternehmen nach Erläuterungen zur korrekten Interpretation der rechtlichen Vorschriften noch besser Rechnung tragen und hierfür mehr Ressourcen zur Verfügung stellen.
• Das Controlling durch die Facheinheiten im BAV wird ergänzt durch zusätzliche vertiefte, stichproben- und risikoorientierte Prüfungen der Revision des BAV. Gegenüber heute werden die Prüfungen der Sektion Revision verdoppelt. Damit kann bei den Revisionen das notwendige Kontrollniveau erreicht werden.
Statt das bestehende Aufsichtskonzept mit der subventionsrechtlichen Rechnungsgenehmigung anzupassen, stellt das BAV damit die Aufsicht grundsätzlich auf eine neue Basis. Damit geht das BAV über die Empfehlungen eines Audit-Berichts hinaus, den das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Sommer 2018 bei der Firma BDO in Auftrag gegeben hatte. Dies erfolgt in Absprache mit dem UVEK.
Der Bundesrat hat die Massnahmen an seiner Sitzung vom 1. Mai 2019 zur Kenntnis genommen. Die vom BAV erarbeiteten Massnahmen können grundsätzlich per sofort umgesetzt werden. Wo nötig, erfolgt eine vertiefte rechtliche Abstützung mit der nächsten Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes.