Mehrwertsteuer auf den Billag-Gebühren: Bundesrat schlägt Gutschrift von 50 Franken pro Haushalt vor
Das Parlament hat die Motion Flückiger-Bäni überwiesen, welche eine Rückerstattung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer verlangt. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage ist erforderlich, damit alle Haushalte von der Vergütung profitieren können, unabhängig davon, ob sie ein Rückzahlungsgesuch eingereicht haben. Bisher haben rund 30'000 Haushalte ein Rückzahlungsgesuch gestellt. Die Höhe der pauschalen Vergütung berechnet sich aus der Gesamtsumme der von 2010 bis 2015 einkassierten Mehrwertsteuer (165 Millionen Franken) geteilt durch die Anzahl der berechtigten Haushalte (ca. 3,4 Millionen). Die entsprechenden Ausfälle auf der Haushaltsabgabe werden mit Mitteln aus der Bundeskasse ausgeglichen.
Mit der pauschalen Vergütung der Mehrwertsteuer hat sich der Bundesrat für eine einfache und effiziente Lösung entschieden. Sie minimiert den Aufwand: die Haushalte brauchen nicht aktiv zu werden und es müssen keine aufwändigen und kostspieligen Einzelfallabklärungen getroffen werden. Die überwiegende Mehrheit der Haushalte wird davon profitieren.
Keine pauschale Vergütung für die Unternehmen
Für die Unternehmen ist aus Sicht des Bundesrates eine pauschale Vergütung nicht angezeigt. Die meisten von ihnen konnten die Vorsteuer abziehen und haben keine wirtschaftliche Einbusse erlitten. Die anderen Unternehmen können ihre individuellen Ansprüche weiterhin gegenüber dem BAKOM geltend machen. Im Ganzen hat der Bund zwischen 2010 und 2015 von den Unternehmen rund fünf Millionen Franken Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren eingenommen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. August 2019. Falls das Parlament einer pauschalen Vergütung zustimmt, können die Gutschriften voraussichtlich im 2021 ausgeführt werden.