Schweiz und Irland unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Die Schweiz und Irland haben am 13. Juni 2019 in Dublin ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet
Die Schweiz und Irland haben am 13. Juni 2019 in Dublin ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um. Zudem wird eine Schiedsklausel ins DBA aufgenommen. Das Änderungsprotokoll enthält eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Das Abkommen wird auch mit einer Schiedsklausel, die für mehr Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen sorgt, ergänzt. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls positiv aufgenommen. Bevor es in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.