Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Berneck

Gemeinde Berneck
Gemeinde Berneck

St. Margrethen,

Inkorporationsvereinbarung mit Primarschulgemeinde Berneck untersteht dem fakultativem Referendum

Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

Im März 2018 hatten die Bürgerversammlungen den Primarschulrat und den Gemeinderat beauftragt, der Bürgerschaft im Jahr 2019 eine Inkorporationsvereinbarung vorzulegen, mit der die Primarschulgemeinde per 1. Januar 2021 in die politische Gemeinde eingegliedert wird. Auf Antrag des Schulrats genehmigten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Bürgerversammlung der Primarschulgemeinde am 29. März 2019 mit grossem Mehr und 13 Gegenstimmen die Inkorporationsvereinbarung. Der Gemeinderat spricht sich ebenfalls für die Inkorporation aus. In der politischen Gemeinde untersteht die Inkorporationsvereinbarung nach Art. 34 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum vom 29. April bis 7. Juni 2019. Kommt das Referendum nicht zustande, kann die Vereinbarung danach zur abschliessenden Genehmigung dem Kanton eingereicht und die Inkorporation auf die neue Amtsdauer per 1. Januar 2021 umgesetzt werden.

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