Aegerten führt Parkzone in Stockfeld ein
Wie die Gemeinde Aegerten bekannt gibt, führt der Gemeinderat im Quartier Stockfeld eine Parkzone ein.
Der Gemeinderat Aegerten verfügt gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG) sowie Artikel 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), einige Verkehrsmassnahmen.
Im Quartier Stockfeld wird eine Parkzone eingeführt: Zone «Parkieren gestattet» (Signal 4,17) mit dem Zusatz «Parkverbot (Signal 2,50) ausserhalb Parkfelder.
Die Zone umfasst die Zihlstrasse, Mittelstrasse, Stockfeldstrasse, Wiesenstrasse und die Grenzstrasse.
Auf der Zihlstrasse werden sechs und auf der Mittelstrasse zwölf weisse Parkfelder angeordnet (öffentliche Parkfelder ohne Zeitbeschränkung).
Beschwerde kann erhoben werden
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 63 Absatz 1, und Artikel 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne erhoben werden.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.