Wie die Gemeinde Brügg mitteilt, soll die Bevölkerung einige Anweisungen beachten, um Schneeräumungsarbeiten, das Salzstreuen und Splitten nicht zu behindern.
Schnee
Winterdienstfahrzeug im Einsatz (Symbolbild). - Pixabay
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Durch parkierte Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen werden die Schneeräumungsarbeiten, das Salzstreuen sowie Splitten behindert und allenfalls Fahrzeuge beschädigt.

Um dies zu verhindern, soll die Bevölkerung einige Anweisungen beachten.

Die Fahrzeuge sind von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung oder Glatteisbekämpfung behindern könnten.

Kehricht soll, dort wo Container fehlen, erst am Morgen des Abfuhrtages auf Strassen und Trottoirs deponiert werden.

Für Schäden an Fahrzeugen kann keine Haftung übernommen werden

Hausbesitzer und Hauswarte werden ersucht, den Schnee der Hausvorplätze nicht auf Trottoir und Strasse, sondern auf ihrem Grundstück zu deponieren.

Für Schäden an Fahrzeugen, die durch Missachtung der vorerwähnten Weisungen entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.

Fehlbare Fahrzeuglenker können überdies gemäss Artikel 96 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) mit Busse bestraft werden.

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