Die Gemeindeordnung in Brügg wird neu angepasst
Wie die Gemeinde Brügg meldet, galt die Gemeindeversammlung als zuständiges Organ für Entscheide, die in die Kompetenz der Stimmberechtigten fallen.
Im Gegensatz zu anderen Gemeinden der Region kannte Brügg bisher die Urnenabstimmung auch nicht für gewichtigere Geschäfte.
Mit der Genehmigung des entsprechenden Antrags des Gemeinderates haben nun die Stimmberechtigten mit grossem Mehr und zwei Gegenstimmen beschlossen, dass über grosse Planungsgeschäfte (Fläche von über 10'000 Quadratmeter) neu an der Urne abzustimmen ist.
Zum Zuge wird diese Regelung erstmals im vierten Quartal 2024 im Zusammenhang mit der Vorlage über die Anpassung der baurechtlichen Grundordnung (Baureglement und Zonenplan) kommen und zwar bezüglich Planung im Brüggmoos und Projekt Spitalneubau Biel – Brügg.
Fragen werden nur mit einem Ja oder Nein beantwortet
Bei einem solchen «Jahrhundertgeschäft» ist es erstrebenswert, dass möglichst viele Stimmberechtige an der Abstimmung teilnehmen.
An der Urne ist die Stimmbeteiligung erfahrungsgemäss deutlich höher als an der Gemeindeversammlung.
Zudem wird es sich um eine Vorlage mit Abstimmungsgegenständen handeln, welche als Paket zu beschliessen sind, also werden die Stimmberechtigen eine einzige Frage mit Ja oder Nein beantworten.