Oberwil (BL)

Oberwil BL vergibt Unterstützungsbeiträge für Vereine

Nau.ch Lokal
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Region Binningen,

Wie die Gemeinde Oberwil BL mitteilt, werden Vereine und Institutionen in den Bereich Kultur, Freizeit und Sport auch 2025 von der Gemeinde unterstützt.

Schulhaus Primarschule Wehrlin in Oberwil.
Schulhaus Primarschule Wehrlin in Oberwil. - Nau.ch / Werner Rolli

Die Gemeinde unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten mittels materieller und immaterieller Förderung zahlreiche Vereine, Institutionen, Gruppen und Einzelpersonen sowie regionale Gruppierungen in deren Bemühungen um die Pflege des kulturellen Erbes, in der Förderung des kulturellen Schaffens sowie bei den gesellschaftlichen und sportlichen Aktivitäten im Freizeitbereich.

Die Organisationen müssen eine regelmässige Vereinstätigkeit mit Schwerpunkt in Oberwil nachweisen können, und die Aktivitäten sollen in einem beachtlichen Umfang der Gemeinde oder der Oberwiler Bevölkerung zugutekommen.

Die Beiträge sind ein Zeichen der Wertschätzung der Vereinsarbeit durch die Gemeinde und sollen den Organisationen eine gewisse Grundfinanzierung für ihre Aktivitäten sichern.

Einreichungsfrist ist Ende Mai 2024

Ein Antrag um jährliche Unterstützungsleistungen aus dem ordentlichen Gemeindebudget 2025 für wiederkehrende Beiträge im Bereich «Kultur, Freizeit und Sport» muss spätestens 31. Mai 2024 schriftlich und begründet eigereicht werden.

Zusammen mit dem Antrag muss auch das aktuelle Vereinsbudget und die letzte Jahresrechnung an die Gemeindeverwaltung Oberwil eingereicht werden.

Zu spät eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

Beiträge sind zweckgebunden

Der Gemeinderat entscheidet jeweils über die Aufnahme in das ordentliche Budget und über die Höhe der Beiträge aufgrund der eingegangenen Gesuche.

Wichtig: Die Beiträge sind zweckgebunden; das bedeutet, die Organisationen werden auf den Wegfall des Automatismus bei der Ausrichtung von Gemeindebeiträgen ohne konkrete Zweckbestimmung hingewiesen.

Einmal gesprochene Unterstützungsbeiträge stellen kein Präjudiz für künftige Ansprüche dar, und die Gesuche müssen folglich jährlich neu eingereicht werden.

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