Birr erhält Entschädigungszahlungen von General Electric
Am 2. September 2022 unterzeichnete der Bund mit der General Electric (GE) einen Vertrag für ein temporäres Reservekraftwerk in Birr.
Damit werden für rund vier Jahre acht mobile Gasturbinen-Generator-Einheiten mit einer Leistung von insgesamt rund 250 Megawatt bereitgestellt.
Die Turbinen können mit Gas, Diesel, aber auch mit synthetischen Brennstoffen inklusive Wasserstoff betrieben werden.
Sie wurden auf dem Betriebsgelände von GE am Standort Birr aufgebaut und stehen seit Februar 2023 bis Frühling 2026 als Absicherung für den Notfall zur Verfügung.
General Electric entschädigt die Gemeinde Birr
Gestützt auf § 20 des Energiegesetzes des Kantons Aargau ist die Einwohnergemeinde Birr berechtigt, für die Duldung des Reservekraftwerks eine finanzielle Abgeltung einzufordern.
General Electric ist dazu bereit und entschädigt die Einwohnergemeinde Birr für die vorgesehene Betriebszeit des Kraftwerks, das heisst von 2023 bis 2026, mit insgesamt 4,3 Millionen Franken.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem fixen Teil von einer Million Franken pro Jahr und einem variablen Teil vom 250 Franken pro volle Betriebsstunde, bis zum maximalen Betrag von 0,3 Millionen Franken.
Die erste fixe Zahlung über eine Million Franken erfolgt im Jahr 2023. GE darf diesen Betrag wiederum beim Bund einfordern.
Die Vereinbarung wurde unterzeichnet
Die Vereinbarung wurde im Juli 2023 von den beteiligten Parteien unterzeichnet.
Der Gemeinderat Birr hat bereits festgelegt, dass ein Teil der Entschädigung der Bevölkerung zukommen soll.
In naher Zukunft wird der Gemeinderat die Bevölkerung entsprechend orientieren.