Einwohner können sich zur Mülligener Reussbrücke äussern

Gemeinde Mülligen
Gemeinde Mülligen

Brugg,

Wie die Gemeinde Mülligen mitteilt, liegt das Projekt zur Instandsetzung der Reussbrücke vom 13. Mai bis 11. Juni 2024 öffentlich auf.

Müllingen
Blick auf die Gemeinde Mülligen. (Archivbild) - maipo.cz

Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen während 30 Tagen, vom 13. Mai 2024 bis 11. Juni 2024, in den Gemeindeverwaltungen Mülligen und Birmenstorf öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar.

Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung einzureichen.

Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.

Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.

Einwendung gegen das Bauprojekt können gestellt werden

Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind.

Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden.

Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG).

Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dazu zulässig (§ 152 BauG).

Rodungsgesuch liegt zur Einsicht auf

Für das obige Strassenbauprojekt erforderliche Rodungsgesuch mit Ersatzaufforstung liegt während 30 Tagen, vom 13. Mai 2024 bis 11. Juni 2024, in den Gemeindeverwaltungen Mülligen und Birmenstorf öffentlich auf und ist während der Öffnungszeiten einsehbar.

Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Wald gegen das Rodungsgesuch Einwendungen erheben.

Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Wer es unterlässt, gegen das Rodungsgesuch Einwendungen zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten.

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