Wie die Gemeinde Birrhard mitteilt, dürfen Grünhecken gegenüber Grundstücken in der Bauzone nicht höher als 1,8 Meter sein.
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Das Gemeindehaus von Birrhard AG. (Archivbild) - Nau.ch / Werner Rolli
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Grünhecken haben gegenüber Grundstücken in der Bauzone einen Grenzabstand von 0,6 Meter ab Stockmitte aufzuweisen und dürfen nicht höher als 1,8 Meter sein.

Grünhecken müssen zudem so unterhalten werden, dass sie nicht über die Grenze wachsen.

Weitere, detaillierte Angaben zu Grünhecken entnimmt man dem ausführlichen Merkblatt «BAU – Merkblatt Grenzabstände für Pflanzen» auf der Webseite der Gemeinde im Online-Schalter.

Allfällige Streitigkeiten sind privatrechtlich zu regeln.

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