In Birrhard gilt Leinenpflicht für Hunde im Wald
Wie die Gemeinde Birrhard mitteilt, müssen Hunde im Wald und am Waldrand ab April bis Ende Juli an der Leine geführt werden.
Gemäss Paragraf 21 Abschnitt eins der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.
Die Gemeinde Birrhard informiert die Hundehalter, dass in der übrigen Zeit Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden können.