Oberrohrdorf

Pilotprojekt: Koordinierte Ferienbetreuung für Kinder

Gemeinde Oberrohrdorf
Gemeinde Oberrohrdorf

Brugg,

Die Gemeinden Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil bieten den Eltern eine koordinierte Ferienbetreuung seit den Herbstferien 2024 als Pilotprojekt an.

Gemeinde Oberrohrdorf
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Wie die Gemeinde Oberrohrdorf berichtet, haben sich die Gemeinderäte Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil aufgrund von verschiedenen Anfragen hin entschieden, seit den Herbstferien 2024 eine gemeindeübergreifende, koordinierte Ferienbetreuung anzubieten.

Es fanden bis anhin Ferienbetreuungen in den Herbstferien 2024 und Sportferien 2025 statt. In den Herbstferien 2024 fand die gemeindeübergreifende Ferienbetreuung erfolgreich in Niederrohrdorf statt, währendem die Betreuung in Oberrohrdorf aufgrund mangelnder Anmeldungen abgesagt werden musste.

Leider musste auch die erste Sportferienwoche in Remetschwil mangels teilnehmender Kinder abgesagt werden, und auch die zweite Frühlingsferienwoche in Oberrohrdorf kann aus dem gleichen Grund nicht durchgeführt werden.

Anmeldungen für Ferienbetreuung in den Gemeinden

Der Versand der Anmeldungen inklusive Anmeldefrist wird jeweils rechtzeitig an die Eltern erfolgen, die ein Kind durch die Tagesstrukturorganisationen betreuen lassen. Anmeldungen sind jeweils bei der Tagesstrukturleitung derjenigen Gemeinde abzugeben, welche die Ferienbetreuung organisiert.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Allfällige leere Betreuungsplätze können mit Kindern aus anderen Gemeinden aufgefüllt werden.

Eine Betreuungswoche wird ab fünf teilnehmenden Kindern organisiert. Die Kinder können dabei tageweise angemeldet werden, es muss aber immer ein ganzer Tag gebucht werden. Die Betreuungszeiten orientieren sich an den bestehenden Ferienbetreuungszeiten von Niederrohrdorf und umfassen einen maximalen Zeitraum von 7 bis 18 Uhr.

Der Empfang der Kinder erfolgt von 7 bis 8.30 Uhr, abgeholt werden können die Kinder ab 17 Uhr. Pro Tag wird ein Beitrag von 108,10 Franken pro Kind – dieser Tarif gilt in allen drei Gemeinden – verlangt.

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