Strassenanstösser in Habsburg müssen ihre Hecken pflegen
Wie die Gemeinde Habsburg berichtet, werden die Strassenanstösser aufgefordert, ihre Bepflanzung auf die vorgeschriebene Entfernung zurückzuschneiden.
Die Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume und Sträucher periodisch und vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.
Die lichte Höhe von überhängenden Ästen hat über Strassen 4,50 Meter und über Gehwegen 2,50 Meter zu betragen.
An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimetern und einer solchen von drei Metern gewährleistet sein.
Strassenbeleuchtungen, Hydranten und Verkehrszeichen müssen freigelegt werden.