Zwei Abfallsünder wurden in Wohlenschwil gebüsst
Wie die Gemeinde Wohlenschwil schreibt, wurden wegen Kehrichtsäcken ohne Marken zwei fehlbare Personen ermittelt und gebüsst.
Gemäss dem geltenden Abfallreglement der Gemeinde Wohlenschwil ist die Kehrichtentsorgung gebührenpflichtig.
Es sind die dafür vorgesehenen 35-Liter-Säcke mit Schriftzug Wohlenschwil oder neutrale Säcke (17 Liter, 60 Liter, 110 Liter) mit entsprechenden Gebührenmarken zu verwenden.
Leider kommt es immer wieder vor, dass trotz dieser Vorschriften neutrale Kehrichtsäcke ohne Marken in Containern deponiert werden.
Zwei fehlbare Personen konnten ermittelt werden
Kürzlich konnten durch den Einsatz der Gemeindewerke zwei fehlbare Personen ermittelt werden.
Diese Personen wurden durch den Gemeinderat mittels Strafbefehl gebüsst. Es lohnt sich also nicht, auf diese Weise sparen zu wollen, letztendlich kommt es teurer.