Gemeindeordnung von Buchs soll geringfügig angepasst werden

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Werdenberg,

Wie die Stadt Buchs berichtet, soll in der Gemeindeordnung eine Bereinigung der Finanzkompetenzen sowie eine begriffliche Anpassung vorgenommen werden.

Die Bahnhofstrasse in Buchs (SG).
Die Bahnhofstrasse in Buchs (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Vor dem Hintergrund eines kantonalen Prüfberichts betreffend das Elektrizitäts- und Wasserwerk Buchs (EWB) hat sich gezeigt, dass gemäss Gemeindeordnung der Stadt Buchs unvorhersehbare neue Ausgaben derzeit nur durch den Stadtrat beschlossen werden können.

Es soll daher, wie bei der Schulkommission bereits festgehalten, auch betreffend die Betriebskommission des EWB eine ausdrückliche Delegationsnorm in den Anhang zur Gemeindeordnung (Finanzkompetenzen) aufgenommen werden.

Zudem soll der finanzielle Handlungsspielraum der Betriebskommission des EWB punktuell erhöht werden, da sich gezeigt hat, dass im aktuellen Marktumfeld die bisher in einem Verwaltungsreglement vorgesehenen Finanzkompetenzen zu tief sind und daher der Handlungsspielraum des EWB in einem kompetitiven Marktumfeld nachteilig eingeschränkt ist.

Erhöhung Gestaltungsspielraum der Unternehmen

Zudem erweist sich Artikel 46 der Gemeindeordnung, welcher die unselbstständig öffentlich-rechtlichen Unternehmen der Stadt Buchs ohne eigene Rechtspersönlichkeit explizit aufführt (Elektrizitäts- und Wasserwerk der Stadt Buchs und Alters- und Pflegeheim «Haus Wieden») als zu starr, um den künftigen Entwicklungen ausreichend Rechnung zu tragen.

So kommt derzeit mit Blick auf die beabsichtigte Schaffung einer gemeinsamen Trägerschaft im Sozialbereich eine andere Rechtsform zum Vornherein nicht in Betracht.

Die Bestimmung soll daher offener ausgestaltet werden.

Begriffliche Angleichung

In der Gemeindeordnung soll zudem unter anderem unter Anpassung an den Text der altrechtliche Begriff «Voranschlag» durch den neurechtlichen Begriff «Budget» ersetzt werden, womit aber keine praktischen Auswirkungen verbunden sind.

Der Bürgerschaft wird der beabsichtigte Nachtrag zur Gemeindeordnung der Stadt Buchs an der Bürgerversammlung vom 27. November 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Kommentare

Weiterlesen

Schweizer
55 Interaktionen
Alltag «zu» sicher
Klaus Schwab WEF
53 Interaktionen
Nach Schwab-Eklat

MEHR AUS RHEINTAL