Hünenberg

Hünenberg: Arbeitsgebiet Bösch soll weiterentwickelt werden

Gemeinde Hünenberg
Gemeinde Hünenberg

Region Cham,

Wie die Gemeinde Hünenberg mitteilt, soll das Arbeitsgebiet Bösch verdichtet und gleichzeitig grüner werden. Die Beschäftigtenzahl wird deutlich steigen.

Liegenschaft Paradies im Bösch
Gemeinde Hünenberg übernimmt per 1. Januar 2025 die Liegenschaft «Paradies» im Bösch. - Gemeinde Hünenberg

Für das Arbeitsgebiet Bösch wurde von Februar bis September 2023 ein qualifiziertes städtebauliches Variantenstudium durchgeführt.

So haben das Planungsteam «Eckhaus Städtebau und Raumplanung» und «Schneiter Verkehrsplanung» in Begleitung eines fachlichen und politischen Gremiums verschiedene Optionen geprüft, wie das Bösch städtebaulich und verkehrstechnisch weiterentwickelt werden kann.

Die Durchführung eines solchen Variantenstudiums wird bei einer Erhöhung der Ausnützung in Gebieten für Verdichtung durch den kantonalen Richtplan vorgeschrieben.

Als Grundlage diente unter anderem das Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) vom Juni 2021 zur Aufwertung des Strassenraums im Bösch.

Erhöhung Baumassenziffer und Gebäudehöhe

Bis ins Jahr 2040 wird im Arbeitsgebiet Bösch von einem Anstieg der Beschäftigtenzahl von heute rund 3300 auf etwa 6000 ausgegangen.

Diesem Wachstum soll mit einer erhöhten Baumassenziffer von acht und einer neuen maximalen Gebäudehöhe von 22 Metern entsprochen werden.

Damit soll das theoretisch nutzbare bauliche Potenzial gegenüber heute verdoppelt werden.

Es wird angenommen, dass in den nächsten Jahren ein Drittel davon ausgeschöpft wird.

Mobilitätshubs – Parkhäuser bilden eine Ausnahme

Zudem sollen die neuen Ausnützungsziffern ein ortsbaulich verträgliches Verhältnis zwischen Masse und Höhe gewährleisten.

Ausnahmen sollen sogenannte Mobilitätshubs –Parkhäuser, in denen gebündelt auch Sharing-Angebote zur Verfügung stehen, mit einer zulässigen Gebäudehöhe von maximal 29,5 Metern sowie Hochhäuser über 30 Meter bilden.

Hochhäuser sind jedoch nur auf Basis eines ordentlichen Bebauungsplans zulässig, wofür ein qualitätssicherndes Konkurrenzverfahren verlangt wird.

«Grünbänder» am Siedlungsrand und entlang der Mittelachse

Um ein attraktives Arbeitsgebiet mit besseren Orientierungsmöglichkeiten zu schaffen, wird ein zusammenhängendes Freiraumkonzept, bestehend aus Grünbändern am Siedlungsrand und entlang der Mittelachse sowie Fusswege, vorgeschlagen.

Zudem soll damit auf die klimatischen Herausforderungen wie Hitze, was angesichts der angestrebten Verdichtung essenziell ist, reagiert werden.

Die Grünbänder am Siedlungsrand und entlang der Mittelachse sollen anhand der Grünflächen umgesetzt werden, welche die empfohlene Grünflächenziffer von rund zehn Prozent fordert.

Ziel ist es, ein einfach anwendbares und robustes, aber auch flexibles und in Etappen umsetzbares Freiraumkonzept zu schaffen.

Reduktion des Anteils des Individualverkehrs am Gesamtverkehr

Die Grünflächenziffer findet bei Ersatzneubauten und wesentlichen Umbauten Anwendung und rechtmässig erstellte Bauten haben Bestandesgarantie, hier findet die Grünflächenziffer keine Anwendung.

Damit das Gesamtverkehrssystem im Bösch auch bei künftig rund 6000 Beschäftigen funktioniert, ist eine Reduktion des Anteils des motorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehr von 85 Prozent auf 70 Prozent erforderlich.

Dies lässt sich beispielsweise durch eine Förderung des Veloverkehrs und des öffentlichen Verkehrs sowie durch die festgeschriebene Anzahl zulässiger Parkplätze steuern.

Auch mit der beabsichtigten Verdichtung dürfen so in Zukunft nicht mehr Parkplätze realisiert werden als die heute bereits potenziell zulässigen.

Ortsplanungsrevision wird im Herbst 2025 abgeschlossen

Die Ergebnisse des Variantenstudiums werden nun in die laufende Ortsplanungsrevision integriert.

Hierfür sind Lösungen zur Sicherung der Ergebnisse im Zonenplan, Bauordnung und Richtplan zu finden. Im Frühling 2024 findet die kantonale Vorprüfung dazu statt.

Die Bevölkerung kann die überarbeitete Fassung der Ortsplanungsrevision (Zonenplan, Bauordnung und Richtplan) im Rahmen der ersten öffentlichen Auflage im Herbst 2024 während 30 Tagen einsehen und gegebenenfalls schriftlich Einwendungen einreichen.

Die Urnenabstimmung über die Ortsplanungsrevision ist für Mai 2025 geplant. Im Herbst 2025 soll die Ortsplanungsrevision abgeschlossen sein.

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