Klosters genehmigt Nachtragskredit für Infrastrukturgebäude
Wie die Gemeinde Klosters schreibt, genehmigte der Gemeinderat einstimmig einen Nachtragskredit von 80'105,50 Franken für den Neubau des Infrastrukturgebäudes.
Am 22. April 2021 hatte der Gemeinderat Klosters dem Ersatzneubau des Bündeltischopfs, dem Neubau des Infrastrukturgebäudes Langlauf (insbesondere für die Garagierung der Pistenfahrzeuge, Motorschlitten und des Signalisationsmaterials) und dem dazugehörigen Kredit in der Höhe von 555'000 Franken plus/minus acht Prozent zugestimmt.
Nachdem der Neubau des Infrastrukturgebäudes Ende 2023 abgeschlossen werden konnte, liegt inzwischen auch die Schlussabrechnung vor.
Diese weist unter dem Strich Mehrkosten gegenüber dem Maximalkredit von 599'400 Franken in der Höhe von 80'105,50 Franken beziehungsweise Gesamtkosten von 679'505,50 Franken aus.
Die Mehrkosten sind wie folgt begründet: nachträglich zur Kenntnis erhaltene, zwingend erforderliche Baugruben- beziehungsweise Hangsicherung, Einbau einer Toilette für die Mitarbeitenden und Heizung aus hygienischen und arbeitsrechtlichen Gründen sowie Bauteuerung.
Erläuterung von Gemeinderatspräsident Andrea Guler
Auf Anfrage von Gemeinderatsvizepräsident Hanspeter Ambühl, FDP (die Freie Demokratische Partei), hielt Gemeindepräsident Hansueli Roth fest, dass das Vorgehen hinsichtlich des zu ersuchenden Nachtragskredit den Empfehlungen des Berichts 2023 der Curia AG zur Administrativuntersuchung der Gemeinde Klosters aus dem Jahre 2022 entspricht, wonach dasjenige Gremium den Nachtragskredit beschliesst, welches den ursprünglichen Kredit beschlossen hatte.
Gemeinderatspräsident Andrea Guler ergänzte zudem, dass gemäss den Erläuterungen im Bericht zur Administrationsuntersuchung zu den Nachtragskrediten festgehalten ist, dass der Gemeinderat im vorliegenden Fall auch über seine ordentlichen Finanzkompetenzen von 600'000 Franken hinaus für die Sprechung des Nachtragskredits zuständig ist, wenn es sich bei den Finanzkompetenzen übersteigenden Betrag um gebundene Ausgaben handelt.
Positive Bewertung der transparenten Vorgehensweise
Nichtsdestotrotz haben Gemeindevorstandsmitglied Florian Thöny, Departementschef Tiefbau, und Gemeindepräsident Hansueli Roth, ihrem Bedauern über die eingetretene Situation Ausdruck gegeben und namens des Gemeindevorstands die Verantwortung dafür übernommen.
Gemeinderat Martin Bettinaglio, Mitte, hat den Umstand positiv gewürdigt, dass der Gemeindevorstand im Zusammenhang mit diesem Geschäft transparent agiert und mit der Unterbreitung des Geschäfts zu Händen des Gemeinderats die Gelegenheit geboten hat, dieses nicht wie geplant ausgefallene Geschäft im Rat zu diskutieren.
Martin Bettinaglio wie auch Gemeinderat Hans-Peter Garbald, SVP (Schweizerische Volkspartei) und weitere VotantInnen betonten weiter, dass es auch wichtig sei, aus diesem nicht optimal verlaufenen Investitions- und Kreditgeschäft die Lehren zu ziehen.
Sicherstellung fundierter und vollständiger Planung
Dazu gehören die Sicherstellung einer fundierten und einer vollständigen Planung, die Vorsehung realistischer beziehungsweise grösserer Kreditabweichungsspannen (plus/minus 15 Prozent oder mehr), die Zugrundelegung eines Bauteuerungsindexes analog der Praxis des Kantons Graubünden und die möglichst frühzeitige Begrüssung der zuständigen Organe mittels Zusatzkrediten (eventuell mit Baustopps bis Kreditfreigaben).
Der Gemeinderat stimmte dem Nachtragskredit schliesslich einstimmig (mit 14 zu 0 Stimmen) zu und genehmigte damit auch die Schlussabrechnung mit den vorerwähnten Gesamtkosten von rund 680'000 Franken.