Schiesspflichtige Armeeangehörige in Klosters-Serneus müssen bei einer der obligatorischen Schiessübungen am 19. Mai, 23. Juni oder 25. August 2022 antreten.
Dorfzentrum Klosters-Serneus.
Dorfzentrum Klosters-Serneus. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Gemeinde Klosters-Serneus berichtet, besteht die Möglichkeit zur Erfüllung der Obligatorischen Schiesspflicht an den Donnerstagen 19. Mai, 23. Juni und 25. August 2022 jeweils von 18 bis 20 Uhr auf der Schiessanlage, Capäls in Küblis. Die Munitionsausgabe ist jeweils bis 19.30 Uhr.

Diese Armeeangehörigen sind schiesspflichtig

Schiesspflichtig im Jahr 2022 sind Dienstpflichtige der Armee, welche 2021 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden. Armeeangehörige, welche 2022 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

Zur obligatorischen Schiessübung sind das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein (oder der militärische Leistungsausweis) sowie die persönliche Dienstwaffe mitzubringen.

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