Weiach sucht Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylsuchende
Wie die Gemeinde Weiach mitteilt, wurde die Quote von 0,9 Prozent auf 1,3 Prozent erhöt, sodass die Gemeinde acht Personen mehr aufnehmen muss.
Die Gemeinde Weiach ist bekanntlich verpflichtet, durch den Kanton zugewiesene Flüchtlinge und Asylsuchende aufzunehmen und ihnen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Wie viele Personen die Gemeinde Weiach aufnehmen muss, wird anhand einer Aufnahmequote (Anzahl Unterbringungsplätze) bestimmt.
Ab 1. Juni 2023 erhöhte sich diese Quote von 0,9 Prozent auf 1,3 Prozent, womit die Gemeinde acht Personen mehr aufnehmen muss.
Die Wohnungssuche verlief bislang erfolglos. In eigenen Gebäuden kann die Gemeinde die acht zusätzlichen Personen nicht unterbringen.
Vier Personen der Gemeinde zugewiesen
Auch die Nutzung der Zivilschutzanlage (ZSA) für die mittel- bis langfristige Unterbringung dieser Personen ist ungeeignet, weil einerseits kein Tageslicht vorhanden ist und die ZSA im Ereignisfall auch als Teil des einigen Notfalltreffpunktes in Weiach benutzt würde.
Bis Ende Juli 2023 hat der Kanton von der vorgegebenen Aufnahmequote vier Personen der Gemeinde zugewiesen.
Diese vier Personen können in der Asylbewerberunterkunft an der Oberdorfstrasse untergebracht werden.
Für weitere Unterbringungsmöglichkeiten ist der Gemeinderat aber nach wie vor auf der Suche nach einer Lösung.